RatsvorlageBergisch Gladbacher CDU will Häuslebesitzer bei Grundsteuer entlasten

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Die CDU in Bergisch Gladbach setzt sich für einen differenzierten Hebesatz bei der Grundsteuer ein.

Die CDU in Bergisch Gladbach setzt sich für einen differenzierten Hebesatz bei der Grundsteuer ein.

Mit einem differenzierten Hebesatz bei der Grundsteuer sollen Besitzer von Wohnimmobilien entlastet werden.

Die Neuregelung der ‚Grundsteuer‘ ist und bleibt kompliziert – und umstritten. Die CDU fordert eine differenzierte Anpassung der Hebesätze und eine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ein entsprechender Antrag werde im Rat gestellt.

Hintergrund ist, dass es in Bergisch Gladbach weit mehr Wohnungen als Gewerbe-Immobilien gibt. Nach den Mitte des Jahres vom Finanzministerium vorgelegten Zahlen, führt die Neuregelung der Grundsteuer in Bergisch Gladbach dazu, dass bei gleichbleibenden Hebesätzen, die Immobilienbesitzer mehr abführen müssten – und die Stadt mehr einnehmen würde. Ein „aufkommensneutraler“ Hebesatz würde, so die Berechnung des Ministeriums, bei 649 Punkten liegen. Derzeit beträgt er 731 Punkte.

Vorgeschlagen wird eine Senkung auf 594 Prozentpunkte

Dr. Michael Metten, CDU-Fraktionsvorsitzender: „Wohnen darf in Bergisch Gladbach nicht überproportional teurer werden.“ Und er sagt auch, dass in der Summe nicht mehr Grundsteuer von den Bürgerinnen und Bürger eingenommen werden soll. Vorgeschlagen wird ein Grundsteuerhebesatz B für Wohngrundstücke mit 594 Prozentpunkten. Der Grundsteuerhebesatz für Nichtwohngrundstücke soll auf 857 Punkte festgelegt werden.

Und tatsächlich gibt es in dem betreffenden Landesgesetz zur Grundsteuer die Möglichkeit zur Differenzierung. Denn auch in Düsseldorf wurde gesehen, dass eine erhebliche Mehrbelastung für Wohngebäude droht, wohingegen Nichtwohngrundstücke weniger belastet werden. Harald Henkel, Finanzexperte bei der CDU sagt: „Nur durch eine entsprechende Differenzierung der Hebesätze kann eine überproportionale Belastung des Wohnens verhindert werden.“

Auch andere Kommunen wollen die differenzierten Hebesätze

Dabei ist die Forderung nach differenzierten Hebesätzen keine spezielle Forderung in Gladbach. Auch andere Kommunen wollen diese Unterscheidung. Gleichwohl hat der Städte- und Gemeindebund NRW exakt dieser Differenzierung eine klare Absage erteilt. Die Vertretung von 396 Städten und 31 Kreisen urteilte, dass entsprechende Regelungen technisch nicht mehr bis Ende 2024 umsetzbar seien.

Entsprechende Aussagen seien von den kommunalen IT-Dienstleistern eindeutig. Weiter sei ein differenzierter Hebesatz mit „erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken“ verbunden. Ob Wohnen wirklich privilegiert werden dürfe, sei wahrscheinlich Sache der Bundesgesetzgebung. In jedem Fall würde es Klagen hageln. Vorgeschlagen wird vom Städte- und Gemeindebund NRW eine Überprüfung der Faktenlage im Jahr 2025.

Kämmerer Thore Eggert (FDP) sieht technische Schwierigkeiten

Erst danach solle über eine Differenzierung der Hebesätze entschieden werden. Die Vertretung der Kommunen schreibt: „Unser gemeinsames Ziel sollte eine faktenbasierte, verfassungsfeste und landeseinheitliche Antwort auf die Frage nach einer sachgerechten Belastungsverteilung bei der Grundsteuer sein.“

Den ersten Teil der CDU-Forderung („Aufkommensneutralität“) wurde in der Vergangenheit von Bergisch Gladbachs Kämmerer Thore Eggert (FDP) ausdrücklich begrüßt. Allerdings würde er die ihm bisher vorgelegten Zahlen allesamt mit Vorsicht behandeln. Wie der Städte- und Gemeindebund sprach Eggert von einer „technischen Unmöglichkeit“ der differenzierten Hebesätze für 2025.

Unterschiedliche Auswirkungen der neuen Grundsteuer in den Kommunen

In Rösrath wurde bei den Haushaltsberatungen zumindest die Tendenz deutlich, weiter mit den alten Hebesätzen zu arbeiten. Auch dort würde das in der Summe zur Mehrbelastung der Wohnungseigentümer führen – und zu Mehreinnahmen für die Kommune. Im Süd-Kreis von Rhein-Berg nimmt nur Kürten bei gleichem Hebesatz weniger ein. „Aufkommensneutralität“ würde dort eine Erhöhung der Hebesätze zur Folge haben.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, wie sich die Neuregelung der Grundsteuer B auf die Verteilung innerhalb der Immobilienbesitzer auswirkt. Alte, aber sanierte Gebäude in guten Lagen wurden nach der alten Erfassung tendenziell zu gering belastet. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich verlangt, dass es hier zu Umverteilungen kommen muss. Da ist der Ärger vorprogrammiert.