Bergisch GladbachBußgeld nur zur Hälfte abbezahlt – Gericht gibt Raser Ultimatum
Bergisch Gladbach – Mit seiner Höllenfahrt am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium in Bergisch Gladbach hatte Dimitri V. am 24. Januar 2020, also ganz kurz vor Corona, für großes Aufsehen gesorgt. Mit 72 Sachen bretterte er über die Reuterstraße, auf der Tempo 30 galt, Auge in Auge mit einer Polizistin, die das Tempo maß. Abgefahrene Reifen an seinem Mercedes 200 D hatte er auch noch. Angesichts mehrerer illegaler Autorennen mit schlimmen Folgen rund um Köln hängte die Staatsanwaltschaft die Sache zunächst ziemlich hoch. Später stellte Strafrichter Reinhard Bohn sie gegen 800 Euro Buße ein. Dimitri V. zahlte aber nur zur Hälfte, und deshalb gab es jetzt ein Wiedersehen vor Gericht.
Pläne, zum Zoll zu gehen
„Warum haben Sie nicht weiter bezahlt?“, fragt Bohn den 22-jährigen Bergisch Gladbacher. „400 Euro habe ich ja schon bezahlt, aber dann hatte ich kein Geld mehr“, antwortet der junge Mann. Er habe mit dem Führerschein auch seine Arbeit verloren – und unter Corona sei alles noch viel schwieriger geworden. „Dann müssen Sie sich melden und Bescheid sagen. Einfach nicht zu zahlen ist auch keine Lösung“, redet ihm die Staatsanwältin ins Gewissen.
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Auch Richter Bohn ist verärgert. Dimitri macht deutlich, dass seine Arbeitslosigkeit kein Dauerzustand sein soll. Er habe Pläne, wolle sich beim Zoll bewerben. „Mit Ihrer bulgarischen Staatsbürgerschaft?“, fragt Bohn. „Beim Zoll kann ich mich als Unionsbürger bewerben. Nur bei der Bundeswehr geht das nicht“, antwortet Dimitri, und die Staatsanwältin erteilt ihm einen weiteren Rat: „Dann ist es aber sicher hilfreich, wenn Sie die Buße bezahlen.“
Richter geben Galgenfrist
Am Ende geben Richter und Staatsanwältin dem jungen Mann, der unmittelbar vor seiner Raserei seine kleine Schwester zur Schule gefahren hatte, eine Galgenfrist: Bis zu seinem nächsten Prozess hat er Gelegenheit, den Rest zu zahlen. Das neue Verfahren droht ihm, weil er noch ein paar Mal beim Autofahren erwischt wurde, obwohl das Kölner Landgericht ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hatte.
Das Landgericht hatte damit das Kölner Amtsgericht korrigiert. Dimitri V. habe sich wahrscheinlich nach der damals neuen Vorschrift des Paragrafen 315 d des Strafgesetzbuches strafbar gemacht, so das Landgericht. Der unter Juristen umstrittene Paragraf gilt nicht nur verbotenen Autorennen, sondern bedroht auch den mit Strafe, der sich als Kraftfahrer mit „nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.