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Kampf um BaulandGladbacher Politik diskutiert über Regionalplan

Lesezeit 3 Minuten
Grünstreifen Wipperfürther Straße 200122

Der Grünzug an der Alten Wipperfürther Straße ist eine der drei Flächen,  die im Regionalplan zu Siedlungsbereich werden könnten.

Bergisch Gladbach – Der Konflikt um das Ausmaß der künftigen Bebauung im Stadtgebiet flammt wieder auf. Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) fordert erneut, die weißen Flecken des Flächennutzungsplans aus dem Regionalplan Köln herauszunehmen. Konkret geht es um drei Gebiete in Hebborn, Katterbach-Lubusch und Asselborn-Unterheide. Hinter dem Vorstoß der FWG steckt die Sorge, dass die Grünzüge über den Umweg des Regionalplans, der aktuell neu aufgestellt wird, doch noch zu Bauland werden.

Regionalplan Köln

Neue Ziele

Der Regionalplan Köln ist eine Art Flächennutzungsplan für einen größeren Bereich. Das Planwerk umfasst alle Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Köln. Formuliert werden übergeordnete Ziele der Raumordnung und Entwicklung in der Region. Das Planwerk gilt bis 2043. Laut Bezirksregierung umfasst die Fortschreibung unter anderem drei Themenbereiche: die Schaffung von neue Siedlungsflächen, die Sicherung von Frischluftkorridoren in den Ballungszentren in der Rheinschiene und die Gewährleistung des Hochwasserschutzes sowie die planerische Absicherung der Optimierung und Ausweitung der Verkehrswege. Die Frist für die Öffentlichkeit, sich an den Planungen zu beteiligen, beginnt am 7. Februar und endet am 31. August. (ub)

„Wir fordern eine öffentliche Debatte. Es geht um die entscheidende Frage, wie wir hier in Zukunft leben. Das ist ein Thema, das uns alle bewegt“, betont Rainer Röhr, stellvertretender Vorsitzender der FWG, „deshalb müssen nicht nur die Politik, sondern auch die Bürger die Möglichkeit erhalten, Anregungen und Kritik zu äußern.“

Massive Bürgerproteste Ende 2018

Gegen eine Bebauung des fünf Hektar großen Grünzugs in Katterbach-Lubusch, der 4,5 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche an der Alten Wipperfürther Straße in Hebborn sowie des 9,9 Hektar großen landwirtschaftlich geprägten Freiraums in Asselborn-Unterheide hatten im Kampf gegen den Ende 2018 verabschiedeten Flächennutzungsplan (FNP) Bürgerinitiativen massiv protestiert.

Die Bezirksregierung hatte die drei Flächen 2019 aus dem Gladbacher FNP gestrichen, weil ihre Aufnahme gegen übergeordnete Richtlinien verstößt. Als Bestandteil des neuen Regionalplans Köln wären sie dann wieder als potenzielles Bauland tauglich für den Flächennutzungsplan. Bis zur endgültigen Entscheidung sind die Gebiete dort als weiße Flecken markiert.

Termin für Beratung steht noch nicht fest

Die Stadtverwaltung kündigt auf Nachfrage an, eine Stellungnahme zur Überarbeitung des Regionalplans zur politischen Beratung vorzulegen. „Auch zu den drei Weißflächen wird die Stadtverwaltung sich äußern“, erläutert Stadtsprecherin Marion Linnenbrink.

Zuständig sei der Ausschuss für strategische Stadtentwicklung. Ein Termin für die Sitzung wird nicht genannt. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen im Regionalplan bedeute aber nicht, dass sie automatisch in den FNP aufgenommen würden.

„Für weiße Flecken aus dem Flächennutzungsplan muss die Stadtverwaltung erneut eine Genehmigung bei der Bezirksregierung beantragen“, sagt Marion Linnenbrink. Die Freien Wähler haben schon zwei Mal den Antrag gestellt, die drei genannten Flächen im Regionalplan nicht weiterzuverfolgen. Mit der Begründung: Ihnen komme eine überregionale Bedeutung für den Klimaschutz und die Luftqualität zu. Der letzte Antrag wurde 2021 von der Mehrheit des Ausschusses für strategische Stadtentwicklung zwar nicht abgelehnt, aber vertagt.

Spätere Korrekturen am Regionalplan nicht möglich

Erst wenn klar sei, was an Wohnbebauung auf dem Zanders-Gelände umgesetzt werde, könne eine Entscheidung getroffen werden, hieß es.„Inzwischen zeichnet sich ja ab, dass dort auch Wohnungsbau entstehen soll“, meint Röhr. Es gebe also jetzt keinen Grund mehr, die Anträge der FWG ins Leere laufen zu lassen. Spätere Korrekturen am Regionalplan seien durch die Neufassung des Landesplanungsgesetzes eingeschränkt worden.

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Röhr weist zudem auf Kriterien des Klima-und Umweltschutzes hin, die in der Begründung zur Neuaufstellung des Regionalplans angeführt werden. Diese sprächen aus Sicht der FWG klar gegen die Genehmigung der betroffenen Außenflächen. Vor dem Hintergrund der Starkregenkatastrophe im Sommer 2021 fordern die Freien Wähler auch „ein generelles Überdenken des verabschiedeten Flächennutzungsplans“.