Wer sich in Rhein-Berg ein Balkonkraftwerk zulegt, kann dafür künftig „Kohle“ kassieren: Der Kreis steuert 200 Euro Förderung bei.
200 EuroRheinisch-Bergischer Kreis fördert bald Balkonkraftwerke
Um den Klimaschutz voranzutreiben, will der Rheinisch-Bergische Kreis künftig auch den Kauf und die Errichtung von Balkonsolaranlagen fördern. „Uns ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger auf unkomplizierte und unbürokratische Weise von dieser Förderung profitieren. Das motiviert die Menschen, aktiv zum Klimaschutz beizutragen“, formulierte der kommissarische Dezernent für Umwelt und Planung, Bernhard Fleischer, anlässlich der Vorstellung des neuen Projektes im Zukunftsausschuss des Kreises.
Die beabsichtigte Förderung in Höhe von pauschal 200 Euro gilt nicht nur für künftige Käufe, sondern auch rückwirkend für Anlagen, die seit dem 1. April 2023 angeschafft wurden, sofern keine andere Förderung des Kreises beansprucht wurde. Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer jedes Geschlechts können die Förderung in Anspruch nehmen, ebenso Vereine oder andere gemeinnützige Organisationen.
Fördertopf ist pro Jahr mit 250.000 Euro gefüllt
Insgesamt stehen für die Förderung für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 250.000 Euro zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung über das neue Förderprogramm trifft der Kreistag in seiner Sitzung Mitte März.
Auch verwaltungsintern arbeitet die Kreisverwaltung nach eigenem Bekunden auf Treibhausgasneutralität hin. Überprüft werden diese Bemühungen im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems „European Energy Award“, an dem der Kreis seit 2011 teilnimmt.
Im Juli findet erneut das sogenannte Re-Audit statt – bei dem die Kreisverwaltung ihren Gold-Status verteidigen möchte. Der Gold-Status ist die höchste Auszeichnungsstufe, die teilnehmende Kommunen bislang erreichen können. Obwohl im Zukunftsausschuss skeptische Stimmen laut wurden, die etwa darum baten, den „Mehrwert“, der durch den Prozess entstehe, darzustellen, sprach sich das Gremium am Ende bei nur einer Gegenstimme dafür aus, den eea-Prozess für eine weitere Periode von vier Jahren weiterzuführen.