Fehlerhafter Bebauungsplan in OpladenStadt Leverkusen gibt vor Gericht klein bei

Nun sollen doch keine Wohnungen auf das Gelände zwischen Pommernstraße, Stauffenbergstraße und Zur Alten Fabrik kommen, sondern ein Discounter und ein Drogeriemarkt.
Copyright: Ralf Krieger
Leverkusen – Am Anfang war die Sache eigentlich klar: Das Brachgelände zwischen dem Opladener Berufskolleg und dem Edeka-Markt, eingefasst von Pommernstraße, Stauffenbergstraße und der Straße Zur Alten Fabrik war im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Dennoch wies die Bauverwaltung 2014 einen Bauantrag zurück, wonach ein Lebensmitteldiscounter und ein Drogeriemarkt dort errichtet werden sollten.
Eigentümer verklagen Stadt
Gegen diesen ablehnenden Bescheid legten die Bauherren Klage ein. Mit der Flüchtlingskrise kam 2015 sodann die Überlegung auf, dort eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten. Wenig später wurden dann Pläne für eine Wohnbebauung geschmiedet und in den politischen Gremien beschlossen.
Fehlerhafter B-Plan
Doch dieser überarbeitete Bebauungsplan erwies sich als fehlerhaft und nicht umsetzbar. Nun haben die Bauinteressierten nach erheblichen Verlusten das jahrelang einvernehmlich ruhende Verfahren wieder aufleben lassen. Am 18. November kam es zum Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht Köln, den Klägern und Vertretern der Stadtverwaltung. Mit einem eindeutigen Ergebnis.
Fehlerhafter B-Plan
Der anwesende Richter erläuterte die Rechtslage und stellte klar, dass der Bebauungsplan Stauffenbergstraße „aufgrund schwerer materieller Mängel beziehungsweise fehlerhafter Festsetzungen unwirksam ist und somit keine Anwendung finden darf“. Der Antrag der Bauherren auf Vorbescheid aus dem Jahr 2014 sei damit auf Grundlage von Paragraf 34 Baugesetzbuch „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen. Deswegen werde die Klage gegen die Stadt Leverkusen Erfolg haben.
Die Art der geplanten Nutzung mit dem Discounter Lidl und einem ebenso großen Drogeriemarkt – jeweils auf einer Fläche von knapp 800 Quadratmetern – passe sich der Umgebung an, wie der vorhandene Edeka-Markt an der Pommernstraße zeige. Damit sei der Bauvoranfrage stattzugeben.
Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Gerichts hätten sich die Anwesenden beim Ortstermin darauf verständigt, das Verfahren einzustellen, heißt es in einem Bericht der Verwaltung an den Stadtrat. Die Bauaufsicht werde also ihren ablehnenden Bescheid aufheben und für den Bau der beiden Märkte Grünes Licht geben. „Es bleibt abzuwarten, ob die Bauherren nachfolgend einen entsprechenden Bauantrag zur Verwirklichung des Vorhabens stellen werden“, heißt es abschließend.