Weil sie an Karneval einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes attackiert haben sollen, landeten eine 55-jährige Lindlarerin und ihr Sohn vor dem Wipperfürther Amtgericht.
Vor GerichtKeine Beweise für Karnevalsschlägerei in Lindlar

Das Amtsgericht Wipperfürth.
Copyright: Olaf Nickel
Zu Karneval wird ausgelassen gefeiert – und das führt dann schon einmal zu Situationen, in denen die Stimmung kippt, aggressiv wird, Beleidigungen fallen und es zu Gewalt kommt. Eine 55-jährige Frau aus Lindlar und ihr 33-jähriger Sohn fanden sich wegen des Angriffs und der versuchten Körperverletzung auf Mitarbeiter des Ordnungsamts jetzt vor Gericht wieder.
Es ging um Karneval 2023. Am Lindlarer Busbahnhof wollte das Ordnungsamt eine Versammlung auflösen. Die beiden Angeklagten sollen dabei versucht haben, einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit der Faust zu schlagen, weil sie damit nicht einverstanden gewesen waren.
Vorfall am Lindlarer Busbahnhof
Das alles sei ganz anders gewesen, sagte die Angeklagte, die im Verhandlungsverlauf durchaus redselig war. „Ich wollte vermitteln, weil ich mitbekommen hatte, dass das Ordnungsamt gegenüber einer Gruppe Jungs, die noch laut Musik hörten, recht aggressiv auftrat“, sagte sie. Die Situation sei dann recht schnell eskaliert, als Ordnungsamtsmitarbeiter sich an sie wandten mit der Frage, ob sie mit der Gruppe etwas zu tun habe.
„Ich bekam dann einen Schlag gegen die Schulter, hörte die Worte: ,Verpiss Dich!'. Mit der Berührung war für mich eine Grenze erreicht“, sagte die Frau. Allerdings sei sie dann direkt „in den Schwitzkasten genommen und zu Boden gebracht“ worden. „Dann habe ich nicht mehr viel mitbekommen, außer dass mein Sohn auch am Boden lag. Ich habe aber nicht geschlagen, höchstens gestikuliert“, sagte sie. Und ergänzte: „Ich rede nun mal mit Händen und Füßen.“ Was auch vor Gericht deutlich wurde.
Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
Der Sohn berichtete, dass er nur etwas von „dicker Luft“ mitbekommen habe. Er sei etwas abseits gestanden, habe ein Bier getrunken. „Und dann habe ich gesehen, dass der Mitarbeiter des Ordnungsamts meine Mutter im Schwitzkasten hatte“, sagte er. Er wollte dazwischen gehen – und fand sich dann im nächsten Moment selbst auf dem Boden wieder. „Das war völlig unverhältnismäßig“, sagte er.
Gegen den Mitarbeiter des Ordnungsamtes läuft ein Verfahren. Außerdem, so die Verteidigung, habe man Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Dennoch wollte der Mann, ein 52-Jähriger aus Rösrath, als Zeuge aussagen. Er bestritt, die Frau in den Schwitzkasten genommen zu haben.
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Ein 27-Jähriger Verwaltungsmitarbeiter berichtete, dass die erhobene Hand der Angeklagten nach einer Schlagbewegung ausgesehen habe, der Sohn indes wohl nur der Mutter zur Hilfe gekommen sei.
Der Richter regte an, die Sache gegen Geldauflage einzustellen. Der Angeklagte stimmte dem zu, sein Verteidiger sagte: „Es ist schon der vierte Termin, meinem Mandanten ist es ein großes Anliegen, zu einem Ende zu kommen.“ Gegen die Zahlung von 1300 Euro nahm er den Vorschlag an. Seine Mutter wollte hingegen einen Freispruch – den sie in einem Folgetermin dann auch bekam, weil das Gericht den Tatvorwurf nach Hören weiterer Zeugen nicht bestätigen konnte.