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UrteilLandwirt muss für Gülle in der Wipperfürther Neyetalsperre Schadensersatz zahlen

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Ansicht der Staumauer der Neyetalsperre.

Geschätzte 1,7 Millionen Liter Jauche waren im März 2015 in die Neyetalsperre geflossen.

Das Landgericht Hagen hat den Landwirt zu 190 000 Euro Schadensersatz verurteilt. Doch der Rechtsstreit könnte weitergehen.

Mehr als achteinhalb Jahre nach dem Gülle-Vorfall an der Neyetalsperre hat das Landgericht Hagen den verantwortlichen Landwirt aus dem märkischen Halver am Mittwoch zur Zahlung von etwas mehr als 190 000 Euro Schadensersatz plus Zinsen verurteilt. Geklagt hatte die Energie und Wasser für Remscheid-GmbH (EWR), eine Tochter der dortigen Stadtwerke und zugleich Eigentümerin des Trinkwasserreservoirs.

Wasser-Gülle-Gemisch wurde aus der Neyetalsperre gepumpt

Im März 2015 waren von dem Hof in Halver geschätzte 1,7 Millionen Liter Gülle hangabwärts über den Neye-Bach in die Neyetalsperre geflossen und hatten eine Blase vor der Staumauer gebildet, im Bach und der Talsperre selbst richtete die Jauche große Schäden an Flora und Fauna an. Der Reinigungsaufwand war enorm – das Gülle-Wasser-Gemisch wurde abgepumpt und über Leitungen in die Kläranlage nach Hückeswagen transportiert. Der Fall hatte auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Im Herbst 2017 wurde der Landwirt vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Hagen wegen Gewässerverunreinigung angeklagt, dort aber mangels Beweisen freigesprochen.

Erstes Urteil gegen den Landwirt im Sommer 2016

Der zivilrechtliche Streit um Schadensersatz, allen voran den Ersatz der Reinigungskosten, ging allerdings weiter. Schon im Sommer 2016 stellte eine Hagener Zivilkammer fest, dass der Halveraner dem Grunde nach für den Aufwand der Reinigung aufkommen muss. Dagegen legte der Mann Berufung ein, die aber vom Oberlandesgericht in Hamm im Sommer 2017 zurückgewiesen wurde. Damit landete der Fall wieder bei den Hagener Richtern, die nun über die konkrete Höhe des Schadensersatzes zu entscheiden hatten, erklärte Gerichtssprecherin Dr. Désirée Kuhn-Pfeil auf Nachfrage dieser Zeitung. Das Urteil sei indes noch nicht rechtskräftig.

Am Donnerstagnachmittag reagierte die EWR auf die Entscheidung. Das Urteil nenne die Summe, die man eingefordert habe, sagte EWR-Sprecher Christian Edelmann. „Entsprechend haben wir das Urteil mit großer Erleichterung aufgenommen.“ Ob das Unternehmen gleichwohl Rechtsmittel einlegen werde, könne man noch nicht abschließend bewerten, da die Urteilsbegründung noch nicht vorliege. Auch dem verurteilten Landwirt bleibt noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen. Entscheiden müsste dann wiederum das Oberlandesgericht Hamm.