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Im NaturschutzgebietMärkischer Kreis nimmt Stellung zum Gülleskandal an der Neyetalsperre

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt die Neyetalsperre.

Für die Verunreinigung der Neyetalsperre hat der Märkische Kreis einen Hof in Halver als Verursacher ausgemacht. 2015 gab es dort einen ähnlichen Vorfall.

Die Gülle, die an der Neyetalsperre ins Naturschutzgebiet geflossen ist, stamme von einem Betrieb in Halver-Kotten.

Mehrere hunderttausend Liter tierische Fäkalien sind über den Neyebach in die Neyetalsperre gelangt und haben die Umwelt massiv verschmutzt (wir berichteten). Die Gülle stammt, wie bereits bei zwei ähnlichen Vorfällen in den Jahren 2014 und 2015, von einem landwirtschaftlichen Betrieb in Halver-Kotten. Das hat der Märkische Kreis (MK) auf Anfrage unserer Zeitung ausdrücklich bestätigt.

Warum aber wird dieser Betrieb, der offensichtlich immer wieder die Umwelt gefährdet, dann nicht sofort geschlossen? Das hat rechtliche Gründe. 2015 waren rund 1,7 Millionen Liter Gülle in die Neye geflossen und hatte eine Umweltkatastrophe ausgelöst.

Der Prozess endete mit einem überraschenden Freispruch

Polizei und Staatsanwaltschaft sahen im Landwirt den Schuldigen des Gülleaustritts. Doch überraschenderweise sprach das Landgericht Hagen den Landwirt im Herbst 2017 aus Mangel an Beweisen frei. Damit fehlt ein Täter. Im nachfolgenden Zivilprozess wurde der Landwirt zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Denn für einen zivilrechtlichen Schadenersatz ist der bloße Betrieb einer solchen Anlage ausreichend.

Für den Güllebehälter, aus dem 2015 die Gülle ausgetreten ist, hat der Märkische Kreis eine Beseitigungsverfügung erlassen, die jedoch vom Landwirt vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg beklagt wird. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Nach dem erneuten Gülleaustritt ist es möglich, die Fortsetzung des Betriebs unter Auflagen zu stellen.
Märkischer Kreis

Der Märkische Kreis könnte bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen als letzte Möglichkeit den Betrieb untersagen. „In 2015 lagen die Voraussetzungen dafür nicht vor. Nach dem erneuten Gülleaustritt ist es möglich, die Fortsetzung des Betriebs unter Auflagen zu stellen“, so die Behörde.

Im Oberbergischen Kreis und auch in Rhein-Berg wurde nach der Güllekatastrophe 2015 ein Güllekataster erstellt, das alle Anlagen auflistet. Im Märkischen Kreis fehlt bis heute ein solches Kataster. „Aus Sicht der Umweltbehörde verhindert ein Güllekataster solche Fälle nicht“, so der Märkische Kreis. Den Verursacher habe man auch ohne Kataster lokalisiert.

Wie aber sieht es mit Kontrollen aus? „In den Monaten nach dem Gülleaustritt 2015 wurde der Hof vom Märkischen Kreis engmaschig kontrolliert, ohne dass es zu Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Lagern von Gülle gekommen war“, so die Auskunft des Märkischen Kreises. Seit 2015 hätten auf dem Hof mehr als 50 anlasslose Kontrollen stattgefunden, ohne dass es einen Anlass zu einem ordnungsbehördlichen Verfahren gegeben habe. Die letzte Kontrolle fand 2022 statt.

Nach Medienberichten bestreitet der Landwirt jegliche Verantwortung. Vielmehr habe der Starkregen der letzten Tage die Gülle von den hochgelegenen Weiden in die Neye gespült. Kreislandwirt Bernd Schnippering aus Wipperfürth hält das für höchst unwahrscheinlich. „Dann müsste es ja bei jedem Starkregen zu einem ähnlichen Vorfall kommen.“ Schnippering ist entsetzt von der erneuten Güllekatastrophe. Warum die Aufsichtsbehörden dem Treiben nicht schon längst einen Riegel vorgeschoben hätten, sei schwer verständlich. Der jetzige Fall sei ein großer Imageschaden für alle Landwirte.