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Vergewaltigung angeklagtZeugen erinnern sich im Prozess gegen Wiehler kaum noch an Details

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Blick auf den gemeinsamen Eingangsbereich des Landgerichts und des Amtsgerichts in Köln.

Das Landgericht Köln beschäftigt sich seit dieser Woche mit der Anklage gegen einen heute 39-jährigen Mann aus Wiehl.

Vor dem Kölner Landgerichts ist eine Tat angeklagt, die im Januar 2019 geschehen sein soll.

Etwas über vier Jahre ist die mutmaßliche Vergewaltigung einer Frau durch ihren damaligen Lebensgefährten her. Diese lange Zeit stellt das Kölner Landgericht, wo der Fall seit dieser Woche verhandelt wird, vor Probleme. Denn viele Zeugen erinnern sich an keine Details mehr.

Vor der auf Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung spezialisierten 13. Großen Strafkammer ist Anklage gegen einen 39 Jahre alten Mann aus Wiehl wegen Vergewaltigung und Körperverletzung erhoben worden. Am zweiten Verhandlungstag am Freitag konnte sich der Polizeibeamte (32), der im Januar 2019 die Anzeige der mutmaßlichen Geschädigten aufgenommen hatte, nur noch ungenau an den Fall erinnern. Der Beamte gab an, nur noch ein aus seiner Sicht „komisches Detail“ im Gedächtnis zu haben.

Wiehler Angeklagte spricht von einvernehmlichen Sex

So habe die Frau damals angegeben, nicht mehr mit dem Angeklagten in einer Beziehung zu sein. „Aber die wohnten noch zusammen und teilten das Bett“, sagte der Polizist im Zeugenstand. Das habe er damals schon merkwürdig gefunden. Auch eine Gynäkologin (50), die das mutmaßliche Opfer damals untersucht hatte, konnte sich nur noch lückenhaft erinnern. Sie war sich aber sicher, dass die Frau ihr gegenüber angegeben hatte, dass sie in der Woche vor der mutmaßlichen Vergewaltigung Sex mit ihrem neuen Freund gehabt habe.

Nach dieser Aussage blieb fraglich: Wieso sollte die mutmaßliche Geschädigte noch freiwillig mit dem Angeklagten schlafen, wenn sie sich doch trennen wollte und schon einen neuen Freund hatte? Der 39-Jährige blieb auf Nachfrage des Gerichts bei seiner Version: Er räumte ein, die Frau geschlagen zu haben. Eine Vergewaltigung stritt er jedoch weiter ab. Der Sex, den man gehabt habe, sei freiwillig gewesen. Der Strafprozess wird fortgesetzt.