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Rinder sind offenbar verhungertAmtsgericht Waldbröl verurteilt Landwirt zu Geldstrafe

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Waldbroel_Amtsgericht

Der Eingang zum Amtsgericht Waldbröl 

Waldbröl – „Die Tiere haben vor ihrem Tod nicht geschrien“, versicherte der 47-jährige Nebenerwerbslandwirt dem Amtsgericht Waldbröl. „Allerdings waren sie in einem schlechten Zustand“, gab er zu. Am Ende verwarnte ihn Richter Carsten Becker wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann angeklagt, 13 Rinder im Winter und Frühjahr letzten Jahres über einen Zeitraum von mehreren Wochen nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt und den Stall nicht ausgemistet zu haben.

Als Ursache vermute er Fremdkörper im Heu

Der Dung soll etwa 50 bis 60 Zentimeter hoch gestanden haben. Qualvoll seien daraufhin drei Bullen im Alter von ein bis sechs Jahren zugrunde gegangen. „Dass ein Tier verstirbt, ist gang und gäbe“, meinte der Angeklagte dazu. Ungewöhnlich sei nur der Tod der drei Bullen innerhalb von drei Tagen. Als Ursache vermutete er Fremdkörper im Heu.

Jedoch habe er die verendeten Tiere nicht aus dem verwinkelten Stall ziehen können– wegen Rückenschmerzen nach einem Bandscheibenvorfall im Dezember 2019. Hilfe habe er keine gehabt: Seine Frau leide an einer Allergie, seine Tochter sei behindert, und befreundete Landwirte gebe es nicht.

Landwirt überrascht von Kontrolle des Kreises

Abgemeldet habe er die Rinder nicht, da sonst ein kurzfristiger Nachweis über die Verwertung notwendig gewesen wäre. Von der Kontrolle des Kreises im April sei er vollkommen überrascht worden. Deshalb habe er dem Kreistierzuchtberater gesagt, dass ihm seine drei Bullen beim Ausmisten weggelaufen wären: „Das war ein riesengroßer Fehler.“

Der eine Woche später hinzugezogene Amtstierarzt sagte als Zeuge aus, dass die noch lebenden Tiere mäßig bis schlecht ernährt gewesen seien. Die toten Rinder im Stall seien mit Heu, einer Silofolie und tausenden Maden bedeckt gewesen.

Tod trat vor einigen Wochen ein

Der Tod sei bereits vor einigen Wochen bis Monaten eingetreten: „Das waren nur noch zusammengefallene Haufen.“ Daraufhin habe er deren Entsorgung und die Auflösung des gesamten Bestandes angeordnet. „Wenn ein Tierarzt nach dem Tod des ersten Bullen gekommen wäre, hätte man den anderen noch helfen können.“

Der Kreistierzuchtberater schilderte, bei seinem ersten Besuch hätte er die mager und struppig wirkende Herde auf einer gänzlich abgeweideten Wiese vorgefunden: „In den 27 Jahren meiner Tätigkeit habe ich noch nie eine Herde gesehen, die einheitlich so schlecht ausgesehen hat.“

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Die Ehefrau des Angeklagten berichtete dagegen, dass ihr Mann die Tiere sehr geliebt habe: „Nach dem Tod des ersten Bullen kam er weinend aus dem Stall.“ Die Staatsanwältin nannte Unterernährung als vermutliche Todesursache der Bullen. Der ganzen Herde sei Schmerz und Leid zugefügt worden. Sie forderte eine Geldstrafe von 7200 Euro. Der Verteidiger dagegen verlangte Freispruch. Eine schlechte Versorgung bedeute ja nicht, dass die Tiere gelitten hätten: „Menschen leiden bei einer Diät ja auch nicht.“

Becker verwarnte den Mann lediglich, da er keine Wiederholungsgefahr sah, warnte aber: „Als Eigentümer von Tieren haben Sie auch Verantwortung.“ Ganz ohne Zahlung kam der Waldbröler nicht davon: Er muss 2400 Euro an den Gnadenbrothof Ziegenhain im Westerwald zahlen.