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Verfahren eingestelltWaldbröler Polizei fand nach versehentlichem Notruf Cannabis

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In der Leitstelle der Polizei tönten nur Schnarchen und Stöhnen aus dem Hörer.

Waldbröl – „Ich halte es für schwierig, aus einem uneindeutigen Chat heraus eine strafbare Handlung abzuleiten“, sagte die Verteidigerin eines 24-jährigen Gummersbachers vor dem Waldbröler Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im Mai vergangenen Jahres zweimal im Besitz von Rauschmitteln gewesen zu sein, nachdem er einen Bekannten um Marihuana gebeten hatte.

Der Gummersbacher schwieg auf der Anklagebank, doch führte seine Anwältin aus, dass ihr Mandant der Pechvogel sei, der die ganze Sache überhaupt erst ins Rollen gebracht habe. So habe er damals bei einem Bekannten in Waldbröl übernachtet und im Schlaf unwissentlich mehrfach den Notruf gewählt.

Waldbröl: Bei Notruf nur Schnarchen zu hören

Da bei der Leitstelle nur Schnarchen und Stöhnen aus der Telefonleitung zu hören gewesen waren, war die Polizei nach einer Ortung des Handys zu der Wohnung gefahren, um den Gesundheitszustand des Anrufers zu überprüfen. Dabei sei ein starker Cannabisgeruch festgestellt worden. Bei einer Durchsuchung der Wohnung wurden – neben verschiedenen Drogen – auf dem Handy des Angeklagten auch frühere Chatnachrichten mit dem Eigentümer der Räume entdeckt: „Darf ich mir ’nen Kleinen drehen?“ – „Kein Ding“, sei die Antwort darauf gewesen.

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Daraus aber gehe weder hervor, dass sich der Angeklagte zu dieser Zeit überhaupt in der Wohnung aufgehalten, noch dass es sich um Rauschgift gehandelt habe. „Es könnte genauso gut um normalen Tabak gegangen sein“, sagte die Verteidigerin. Aufgrund dieser Beweislage stellte Richter Matthias Behr das Verfahren dann wegen Geringfügigkeit ein.