Ungewöhnlicher Prozess in WaldbrölAngeblichem Nebenbuhler Drogen untergeschoben?
225 Gramm Amphetamine und 34,5 Gramm Marihuana stellte die Kripo im Oktober vorigen Jahres in der Wohnung eines 36-jährigen Lageristen sicher, während dieser seiner Arbeit nachging. Wegen Besitzes nicht unerheblicher Mengen Betäubungsmittel stand er jetzt vor Gericht. Doch – stammten die Drogen gar nicht von ihm, sondern waren ihm von seinem ehemaligen, ebenfalls 36 Jahre alten Freund untergeschoben worden? Motiv: Eifersucht und Rache, weil der Lagerist angeblich eine Liebesaffäre mit der Frau des Schlossers hatte?
Vor den Schöffen und dem Vorsitzenden Richter Carsten Becker blieb eines in beiden Versionen gleich: In die Wohnung des jetzt Angeklagten war eingebrochen worden, bei der Aufnahme der Tat fanden die Beamten die auf dem Wohnzimmertisch liegenden Drogen.
Telefonat der Noch-Ehefrau mitgehört
Der Angeklagte bestritt, dass die Betäubungsmittel ihm gehörten. Vorausgegangen war dem Ganzen ein Telefonat der Noch-Ehefrau mit dem jetzt Angeklagten, das der Schlosser mitbekam und darauf sogleich beschloss, zum seinem Nebenbuhler zu fahren und diesem „eins in die Fresse zu hauen“, wie er es selbst vor Gericht formulierte.
An der Wohnungstür habe er dann etwas heftiger geklopft, dass die Tür aus dem Schloss gerissen wurde und sich öffnete. Da er die Drogenverstecke seines Widersachers gekannt habe, hätte er diese komplett auf den Tisch gelegt, sei dann in sein Auto gegangen und habe der Polizei den vermeintlichen „Einbruch“ gemeldet. Dann sei er wieder nach Hause gefahren.
Inzwischen leben die beiden als Paar zusammen
Laut Aussage seiner Frau hätte er bei seiner Rückkehr gesagt: „Du kannst ihn bald im Knast besuchen, ich habe ihm Zeug hingelegt.“ Er selbst bestritt, dergleichen gesagt zu haben. Aus Sicht der Frau hatte eindeutig er die Drogen hinterlegt, um den Lageristen, mit dem sie damals lediglich eng befreundet gewesen sei, inzwischen aber als Paar zusammenlebe, in den Dreck zu reiten. Sie berichtete von einem Martyrium, dass ihr noch Ehemann ihr und damit auch der gemeinsamen, vierjährigen Tochter angetan habe. Zweimal hätte er Therapien zum Drogenentzug abgebrochen, seinem Arbeitgeber reihenweise gefälschte Krankmeldungen eingereicht, Kunstblut eingesetzt, um schwere Verletzungen vorzutäuschen und etliches mehr. Damit er nicht – wie üblich – alles abstreiten konnte, habe sie Fotos zur Beweissicherung gemacht. Er verbreite Lügen, um im anstehenden Scheidungsprozess das Sorgerecht für die Vierjährige zu erstreiten.
Im jetzigen Verfahren ging es dabei auch um eine Tasche als Drogenversteck, die sie in der Garage gefunden und dann fotografiert habe. Exakt diese Tasche wurde nach dem vermeintlichen Einbruch von der Polizei in der Wohnung des jetzt Angeklagten gefunden.
Das Verfahren gegen ihn wurde letztlich mit der Auflage einer Geldbuße von 400 Euro an die Staatskasse eingestellt.