War das Schwert nur ein Souvenir? Ein 41-jähriger Waldbröler stand wegen Bedrohung mit einer Klinge vor dem Amtsgericht.
Amtsgericht WaldbrölAngeklagter soll Frau mit Schwert bedroht haben – „Werde dich abstechen“
„Ich werde Dich gleich abstechen.“ Mit diesen Worten soll ein 41-jähriger Waldbröler eine Reinigungsfachkraft in einer Wohneinrichtung bedroht haben. Die Staatsanwältin führte bei der Verhandlung am Amtsgericht Waldbröl aus, dass er dabei ein Schwert mit einer 44 Zentimeter langen Klinge in der Hand gehabt habe.
Angeklagter wusste angeblich nichts von Hausverbot
Der zweite Anklagevorwurf lautete auf Hausfriedensbruch, da er sich nach diesem Vorfall trotz eines Betretungsverbotes wiederholt an derselben Örtlichkeit aufgehalten habe.
Der Angeklagte schilderte den Vorfall aus einer anderen Perspektive. So habe er am Vormittag mit einem Mitbewohner bei einer Tasse Kaffee gesessen, als die Putzfrau betrunken in das Zimmer gekommen sei, den Tisch umgeworfen und seinen Bekannten beschimpft habe, dass der schon am Morgen Wodka trinke.
Daraufhin habe er sich entfernt, um in seinem Zimmer Musik zu hören. Er gab zu, zwei Schwerter von 44 und 49 Zentimetern Länge zu besitzen, die jedoch als Souvenirs auf dem Kleiderschrank gelegen hätten. Von einem Hausverbot habe er nichts gewusst.
Mitarbeiter der Wohneinrichtung mit anderer Darstellung: „Fast immer alkoholisiert und auf Droge“
Der Hausmeister der Einrichtung berichtete, dass er von der Wohnungskündigung gewusst und das von seinem Chef ausgesprochene Platzverbot dem Mann gegenüber wenigstens fünfmal deutlich gemacht habe, während der mit seinem Bekannten „gebechert“ habe.
Auch die Bedrohte sagte als Zeugin, dass der Angeklagte häufig betrunken gewesen sei. An diesem Tage sei er mit einem langen Messer auf sie losgegangen. Den Grund dafür wisse sie nicht, Streit habe es zuvor nicht gegeben.
Ebenfalls geladen war der Geschäftsführer der Wohneinrichtung: „Der Mann war fast immer alkoholisiert und auf Droge.“
Verfahren gegen Angeklagten unter Suchttherapie als Auflage eingestellt
Er habe ihn auf Wunsch seines Bewährungshelfers übergangsweise bis zu einer Entziehungskur aufgenommen, doch habe er sich völlig inakzeptabel verhalten: „Der ist draußen bei Minusgraden im Bademantel mit Flipflops herumgelaufen, und ständig musste ich ihn in seinem Zimmer wegen zu lauter Musik ermahnen.“
Nach Abwägung der Umstände äußerte Richter Maximilian Holtkamp, dass eine Verurteilung des derzeit Erwerbslosen zu einer Geldstrafe weniger zielführend sei als eine stationäre Suchttherapie.
Mit Einverständnis von Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellte er das Verfahren ein und machte dem Angeklagten diese Behandlung zur Auflage. (kup)