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NümbrechtStreit unter Nachbarn vor Gericht – „Ich werde mir das zurückholen“

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Amtsgericht Waldbröl (Archivbild)

Waldbröl – „Warum lügen die Zeugen so?“, fragte ein 68-jähriger Nümbrechter den Richter René Dabers gegen Ende der Verhandlung im Amtsgericht. „Mir will nicht in den Kopf, dass Sie, Herr Richter, mir nicht glauben.“ Er forderte von Dabers, dass er die Zeugen vereidige – ungeachtet dessen, dass diese bereits entlassen worden waren.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft den 68-Jährigen angeklagt, im August 2020 gegen eine Anordnung des Amtsgerichts nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen zu haben, wonach ihm untersagt war, das Grundstück der Nachbarn zu betreten und sich der Nachbarin auf weniger als 15 Meter zu nähern. Dennoch habe er sie, den Abstand deutlich unterschreitend, übel belästigt.

Mülltonne umgestoßen

Der Angeklagte erwiderte, dass er nur ihren Mann aus gebührender Entfernung angesprochen habe, als der sich ohne Einwilligung auf seinem eigenen Grundstück befunden habe. Am nächsten Tag habe es dann Streit gegeben, als er eine Mülltonne an die Straße stellen wollte. Die Nachbarn hätten diese umgekippt, sodass sich der Inhalt entleerte. Seit etwa acht Jahren habe sich das Verhältnis aus nicht nachvollziehbaren Gründen verschlechtert. So habe sein Nachbar schon mal Steine von der Grundstücksgrenze einfach in den Bach geworfen.

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„Er verfolgt mich praktisch täglich“, sagte hingegen die Nachbarin als Zeugin. „Er kommt angelaufen, sobald er mich sieht.“ Der Angeklagte lege Steine hinter ihr parkendes Auto und einmal habe er ihr durch die offene Seitenscheibe an den Hals gegriffen. Ihr Mann bestätigte, dass die unflätigen Worte ganz klar an seine Frau gerichtet gewesen seien. Bei dem Vorfall mit der Mülltonne sei sie aus Angst vor Schlägen in die Tannenhecke geflohen. Die Ehefrau des Angeklagten dagegen bekräftigte wiederum die Angaben ihres Mannes: „Ich habe alles aus dem Fenster gesehen.“

Richter René Dabers machte dennoch keinen Hehl aus seiner Einschätzung hinsichtlich der Schuld des Angeklagten. Er wies ihn auf die Möglichkeit hin, vor einem Urteil seinen Einspruch gegen den Strafbefehl aus dem Januar zurückzunehmen. Zähneknirschend machte der davon Gebrauch – verbunden mit dem Hinweis: „Ich werde mir das irgendwie zurückholen.“ Zudem wurden ihm die Kosten des Verfahrens und des Anwalts der Nebenklage auferlegt.