Die 38-Jährige wurde vor dem Amtsgericht Waldbröl wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Bekannten bestohlenWaldbrölerin bekommt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung

Vor dem Waldbröler Amtsgericht wurde verhandelt.
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Wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall ist eine heute 38-Jährige aus Waldbröl vor dem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Gefängnisluft hatte die Frau zuvor schon geschnuppert, denn sie war bereits seit rund sechs Wochen inhaftiert, da sie dem ursprünglichen Termin im Januar ferngeblieben war und Richter Kevin Haase daher eine Hauptverhandlungshaft anordnet.
Von der Staatsanwaltschaft wurde die 38-Jährige beschuldigt, im Sommer 2020 in eine Kellerwohnung in Morsbach eingebrochen zu sein und dort die Geldkassette ihres Vermieters entwendet zu haben – Inhalt: rund 13.500 Euro. Dabei sei sie recht „trickreich“ vorgegangen, so die Anklage. Zuvor habe sie den Mann gebeten, sie bei einem Wiehler Café abzuholen. Der habe rund anderthalb Stunden dort auf sie gewartet.
Vorwürfe vor Gericht eingeräumt
Zwischendurch habe sie noch angerufen und mitgeteilt, dass sie sich etwas verspäte. Diese Abwesenheit ihres Bekannten habe sie genutzt, um die Straftat zu begehen. Darüber hinaus habe sie im Mai vergangenen Jahres unter dem Vorwand, ein Glas Wasser trinken zu wollen, aus der Wohnung eines ihr zuvor unbekannten Mannes ein Portemonnaie mit 300 Euro und einem Lottoschein gestohlen.
Die Angeklagte räumte die Tatvorwürfe vor dem Waldbröler Gericht im Wesentlichen ein, es gebe aber einige Abweichungen. So sei die Kellerwohnung unverschlossen gewesen und die dort gefundene Kassette habe sie dann erst in ihrer Dachgeschosswohnung mit einer Schere aufgebrochen. Sie sei über die hohe Summe überrascht gewesen und habe damit Schulden bezahlt und auch einiges verschenkt: „Eigentlich wollte ich das Geld gar nicht.“ Daher habe sie ihm dann auch 1400 Euro zurückgegeben.
Aufgrund ihrer einschlägigen Vorstrafen forderte der Staatsanwalt eine 15-monatige Haft und die Rückzahlung von 12.400 Euro. Richter Haase folgte diesem Antrag und verurteilte sie zudem zur Ableistung von 120 Sozialstunden.