Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz musste sich ein Mann vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten.
Verstoß gegen das TierschutzgesetzFohlen lag im oberbergischen Südkreis tot auf der Weide
Als ihn Vorsitzender Richter Maximilian Holthausen via Telefon erreichte, war der Angeklagte irgendwo in Köln unterwegs. Dabei hatten die drei Zeugen – eine Tierärztin und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Kreis-Veterinäramtes – ohnehin schon über eine Stunde warten müssen, ehe der Prozess wegen „Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“ überhaupt hätte eröffnet werden können – wenn der Angeklagte denn erschienen wäre. „Er habe den Termin verschwitzt“, erklärte er gegenüber dem Richter.
Ins „Schwitzen“ wird er vielleicht auch geraten, wenn ihm der saftige Strafbefehl des Waldbröler Amtsgerichtes zugestellt wird: 210 Tagessätze à 60 Euro, das sind 12.600 Euro. Dabei ging es bei den angeklagten Tatvorwürfen „nur“ um zwei einzelne Straftaten: um die permanente, quälende Vernachlässigung eines Wallachs sowie um ein gerade geborenes Fohlen, das tagelang tot auf einer Weide gelegen hatte.
Tiere zu halten, hatte der Kreis dem Beschuldigten schon vor geraumer Zeit ordnungsbehördlich untersagt. Der Mitarbeiter des Kreis-Veterinäramtes, selbst ein erfahrener Tierarzt, berichtete von zig Verstößen gegen Tierschutz und Tierhaltung. „Tagelang hatten Tiere kein Futter, kein Wasser“, berichtete der Zeuge, der einen dicken Aktenordner mitgebracht hatte, „oder es gab böse Verletzungen, weil er offen Stacheldraht auf einer Weide hatte liegen lassen.“
Bereits 2013 war der Mann wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden, damals vom Amtsgericht Gummersbach. Immer mal wieder sei es gut gegangen, zwischenzeitlich hätten Pferdehalter ihre Tiere sogar auf dem Hof unterstellen können.
Doch zwei zerbrochene Ehen und offenbare Trunksucht des Mannes ließen nach Ansicht der Zeugen auch den Hof immer weiter verkommen, ehe der Kreis schließlich die Reißleine zog und dem Mann jegliche Tierhaltung dauerhaft untersagte.
Ob er und erneut die drei Zeugen doch noch vor Gericht erscheinen müssen, hängt davon ab, ob er gegen den Strafbefehl über 12 600 Euro Widerspruch einlegt. „Sollte er das tun“, so Richter Holthausen, „kommt es zur Verhandlung und wir sehen uns alle wieder.“