Das Waldbröler Amtsgericht konnte dem Angeklagten den Vorsatz nicht nachweisen. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro zahlen.
AmtsgerichtWaldbröler muss nach Streit eine Geldstrafe zahlen
Übermäßiger Genuss von Alkohol und Drogen trübt das Erinnerungsvermögen. Das wurde am Mittwoch im Amtsgericht bei einem Prozess deutlich, an dessen Ende ein Waldbröler (45) zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt wurde.
Nach der Anklage, in der ihm gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen wurde, schilderte der Mann, dass er zu einem Mitbewohner einer Gemeinschaftsunterkunft gegangen sei, nachdem er diesen mehrfach mit seiner Exfreundin gesehen habe. Dabei habe er mit einem Küchenmesser herumgefuchtelt, das er vom Kochen noch in der Hand hatte. Dass er den Mann dabei an der Hand und am Oberarm verletzte, habe er nicht bemerkt. Dann habe er noch die Wohnungstür eingeschlagen. Bei ihm wurden 1,7 Promille gemessen.
Der Geschädigte konnte sich nicht an die Verletzungen erinnern, auch wenn die ein als Zeuge geladener Polizeibeamter fotografiert hatte. Auch das Messer hatte er nicht wahrgenommen, ebenso wenig den Schlag in die Tür: „Die war vorher schon kaputt.“ Der Staatsanwalt sah die ursprüngliche Annahme eines Vorsatzes nicht bestätigt, er forderte 80 Tagessätze zu je zehn Euro für fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Richterin Laura Lax folgte dem und ermahnte den Verurteilten, weiterhin mit seiner Betreuerin zusammenzuarbeiten, die eine positive Prognose gestellt hatte: „Ich hoffe, das ist das Ende der Talfahrt.“