WaldbrölAngeklagte zahlen Prügelopfer Bargeld als Wiedergutmachung
Waldbröl – 700 Euro lagen plötzlich auf dem Zeugentisch im Sitzungssaal des Waldbröler Amtsgerichts. Neben ihren Entschuldigungen hatten drei der vier angeklagten jungen Männer aus Waldbröl, Nümbrecht und Morsbach diese Summe dem von ihnen verprügelten Opfer als Wiedergutmachung übergeben.Sie sollen 2021einen Obdachlosen verprügelt haben. Darüber hinaus wurde ihnen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, im Sommer vergangenen Jahres einen Obdachlosen nachts auf der Kaiserstraße zunächst angepöbelt und danach mit Fausthieben und Tritten gegen den Kopf malträtiert zu haben. Darüber hinaus habe einer von ihnen diese Eskalation mit dem Handy gefilmt, anstatt das Telefon für einen Notruf zu nutzen. So wurden sie auch der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigt.
Waldbröl: Tat nach Kneipentour durch die Stadt
Die Angeklagten im Alter zwischen 18 und 22 Jahren schilderten, dass sie damals auf einer Kneipentour durch die Marktstadt und ziemlich betrunken gewesen seien. Einer von ihnen berichtete, dass er mit 200 Euro im Portemonnaie losgezogen und am späten Abend noch einmal zum Bankautomaten gegangen sei. Das Geschehen konnte aufgrund massiver Erinnerungslücken kaum aufgeklärt werden.
„Ich war nicht voll bei Sinnen“, schilderte einer, „Ich war ziemlich besoffen“ ein weiterer und „Gewalttätigkeit ist eigentlich nicht meine Natur“ ein dritter. Ein Waldbröler Polizeibeamter beschrieb, dass er die Schläger nicht mehr angetroffen habe, der Geschädigte sei stark alkoholisiert gewesen und habe nur wenig Interesse an einer Verfolgung der Täter gezeigt.
Opfer selbst sprach nur von zwei Schrammen
Das Opfer selbst sprach lediglich von zwei Schrammen im Gesicht, blaue Flecken habe er nicht davongetragen. Eine Anwohnerin berichtete, dass sie durch die Schlägerei aufgewacht sei und die Männer geflüchtet seien, nachdem sie geschrien habe.
Danach zeigte der Vorsitzende Richter Carsten Becker einen Film: Zu sehen war, wie einer der Angeklagten den Mann mit Schlägen zu Boden brachte, ihn trat und sich dann auf ihn setzte, um ihm mit den Fäusten gegen den Kopf zu schlagen.
Amtsgericht: Positive Sozialprognose für drei der Angeklagten
Nach der positiven Sozialprognose durch die Jugendgerichtshilfe wurde daraufhin das Verfahren gegen die übrigen drei Angeklagten, teilweise gegen Geldauflagen von 500 und 150 Euro, eingestellt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Dem Hauptakteur bescheinigte die Jugendgerichtshilfe eine auch heute noch bestehende Reifeverzögerung, ein Antigewalttraining und eine Betreuungsweisung seien erforderlich. Die Staatsanwältin schloss sich dieser Einschätzung an und forderte zusätzlich eine Geldauflage.
Anti-Aggressionstraining für Haupttäter angeordnet
Richter Becker folgte diesem Antrag und verhängte neben Strafen von 500 Euro zugunsten der Jugendgerichtshilfe und 300 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung ein dreimonatiges Anti-Aggressionstraining.
Auch erklärte er dem Angeklagten, dass er für mindestens ein Jahr ins Gefängnis gekommen wäre, wäre er nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden.