Weil er eine Pfarrkirche in Wissen in Brand gesetzt hat, muss ein 39-Jähriger aus Reichshof hinter Gitter. Einige Fragen blieben aber offen.
Offene FragenMehrere Jahre Haft für Brandstifter aus Reichshof nach Feuer in Kirche
Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ist ein 39-jähriger Reichshofer verurteilt worden, nachdem er (wie mehrfach berichtet) die katholische Kirche in Wissen in Brand gesetzt hatte. Dies hat die 6. Strafkammer um Richter Andreas Bendel am Landgericht Koblenz entschieden. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, sich im Maßregelvollzug therapieren zu lassen oder seine komplette Haftstrafe im Gefängnis abzusitzen.
In der Urteilsbegründung griff Richter Bendel verschiedene Fragen auf, die sich die Prozessbeteiligten schon länger gestellt haben: Warum hat der Angeklagte die Tat begangen? Nach einer langen Beratung kam die 6. Strafkammer des Landgerichts Koblenz zu dem Entschluss, dass der Angeklagte der katholischen Kirche eher ablehnend gegenüber stehe, so Richter Bendel. Weswegen dieser die Taten wohl aus Vandalismus begangen hat. Selbstmordgedanken, so Richter Bendel, konnte die Kammer im Zuge der durchgeführten Beweisaufnahme nicht erkennen.
Angeklagter aus Reichshof erinnert sich nur an Aufenthalt in Psychiatrie
In der Tatnacht im Februar trank der Beschuldigte einiges an Alkohol. Woran er sich wirklich erinnern kann? Es ist eine Frage, auf die weder der Gutachter, noch die 6. Strafkammer eine passende Antwort finden konnten. Vor Gericht gab der Angeklagte an, sich an die Tat selbst nicht mehr erinnern zu können. Als die Erinnerung zurückgekommen ist, stand er vor der Psychiatrie. Möglich ist, dass der 39-Jährige aufgrund des hohen Alkoholkonsums sich an nichts mehr erinnern kann oder es alternativ wegen der Alkoholisierung verdrängt hat.
Der Sachverständige brachte aber auch die Möglichkeit ins Spiel, dass der Angeklagte unwahre Angaben gemacht habe, sich erinnern könne und letztlich einfach nur vor Gericht gepokert habe. Die 6. Strafkammer konnte letztlich keine der Theorien beweisen, weswegen sie davon ausgehe, dass sich der Beschuldigte wirklich nicht erinnern kann.
„Was für Folgen hat es jetzt für den Angeklagten? Der Angeklagte hatte eine erhebliche verminderte Steuerungsfähigkeit“, erklärte Richter Bendel in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt zirka 2,1 Promille und konsumierte vorher, laut eigenen Angaben, Amphetamin. Aufgrund seiner Drogen- und Alkoholproblematik ist er daher zum Maßregelvollzug verurteilt worden. Sollte er sich therapieren lassen, was ungefähr eineinhalb Jahre dauern würde, könnte der 39-Jährige, der seit einem halben Jahr in U-Haft sitzt, zur Halbzeit der Strafe wieder auf freien Fuß kommen.