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Schutzzone eingerichtetGeflügelpest bei Enten in Reichshof festgestellt

Lesezeit 2 Minuten
Ein Schild hat die Aufschrift: Geflügelüest Schutzzone.

In Reichshof wurde die Geflügelpest festgestellt.

Die sogenannte Geflügelpest hat nun auch den Oberbergischen Kreis erreicht: Nachdem am vergangenen Freitag der Verdacht aufgekommen sei, habe das Friedrich-Löffler-Institut (Greifswald) jetzt das hochansteckende Virus H5N1 bei Enten in einer Reichshofer Geflügelhaltung nachgewiesen, teilte der Kreis am Montagnachmittag mit: „Damit ist der Ausbruch der sogenannten Geflügelpest amtlich festgestellt.“

Betrieb mit gemischter Tierhaltung betroffen

Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich den Angaben der Verwaltung nach um eine gemischte Haltung von Hühnern, Fasanen, Enten und Ziervögeln. Die Tiere des Bestandes zeigten bislang keine Symptome einer Erkrankung. Die infizierten Enten seien bereits am Samstag getötet worden, so der Kreis.

Das Veterinäramt hat zudem eine Schutzzone und einen Überwachungsbereich eingerichtet, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. In diesem Bereich gelten strikte Auflagen. Derzeit, berichtet der Kreis, fänden weitreichende Untersuchungen von Tieren aus weiteren Beständen statt.

Besonders hohes Risiko bei Geflügelhaltungen

Die Geflügelhaltungen, die in den vergangenen Wochen Geflügel aus diesem Reichshofer Bestand für die eigenen Ställe gekauft haben, gelten als Kontaktbetriebe und trügen damit ein besonders hohes Risiko. In diesen Betrieben untersuchten die Tierärzte bereits die Bestände und entnähmen Proben. Auch sie unterlägen jetzt der amtlichen Beobachtung, das Geflügel müsse abgeschirmt werden. Geflügeltransporte sind dort verboten, Eier dürfen die Betriebe nur in Ausnahmefällen verlassen.

Für die Betreiber der betroffenen Haltungen gelten ab sofort erhöhte Sicherheitsvorgaben. So sind Ställe und sonstige Standorte von Geflügel gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu schützen, sie dürfen überdies nur mit Schutzkleidung betreten werden.

Haben die Untersuchungen ein negatives Ergebnis, werden die Auflagen in der Schutzzone nach 21 Tagen zunächst gelockert, nach 30 Tagen dann aufgehoben. In Nordrhein-Westfalen sind derzeit elf Ausbrüche der sogenannten Geflügelpest registriert worden.