Regress für LandarztDr. Blettenberg muss 110.000 Euro zahlen
Lindlar/Düsseldorf – Der „Fall Dr. Blettenberg“ hat eine entscheidende Wende genommen. Der Lindlarer Arzt hat sich am Mittwoch mit dem Beschwerdeausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und der Krankenkassen auf einen Vergleich in Höhe von 110 000 Euro geeinigt. Damit wären alle Regressforderungen der Jahre 2009 bis 2012, die sich auf mehrere hunderttausend Euro summieren, vom Tisch. Im Gegenzug lässt Blettenberg seine Klagen gegen die Bescheide des Beschwerdeausschusses fallen.
Ganz aus dem Schneider ist der Lindlarer Arzt damit allerdings noch nicht. Die Überprüfung der Verschreibungspraxis der Jahre 2013 und 2014 steht noch aus, neue Regressforderungen sind nicht unwahrscheinlich. „Aber es werden nicht mehr so hohe Summen sein wie in den Vorjahren“, sagt der Mediziner. Bei dem Gespräch in Düsseldorf wurde der Lindlarer von seinem Anwalt Rainer Kuhlen begleitet. Der Bergneustädter Arzt Stephanus Paas, vorgesehen als Sachverständiger, blieb dagegen zu Hause.
Die Entscheidung, einen Vergleich zu schließen, fiel dem Lindlarer Arzt nicht leicht. Doch Dr. Blettenberg möchte auch seine Familie schützen, die unter der Ungewissheit sehr leide. Die Alternative – nämlich einen Rechtsstreit durch alle Instanzen durchzufechten – hätte viele weitere Jahre gedauert. Bis zu einer endgültigen Entscheidung hätte der Lindlarer Arzt weiter Monat für Monat 4000 Euro Strafe bezahlen müssen. Mit dem Vergleich wären diese Zahlungen sofort beendet. Blettenberg bekäme sogar ein paar Tausend Euro zurückerstattet, weil er schon mehr als 110 000 Euro überwiesen hat.
Wie quälend langsam der Rechtsweg sein, weiß der Allgemeinmediziner zur Genüge. Bis heute hat er für den allerersten Regress aus dem Jahr 2009 noch keinen Termin vor dem Sozialgericht Düsseldorf erhalten. Und das wäre nur die erste Instanz. Zudem muss der Beschwerdeausschuss eine neue Anwaltskanzlei suchen, was zu weiteren Verzögerungen führen dürfte. Bislang ließ sich der Ausschuss von der Kanzlei des Ausschussvorsitzenden Dr. Peter Backes vertreten – doch diese Praxis stufte der Bundesgerichtshof als rechtswidrig ein (die BLZ berichtete).
Eine Woche Bedenkzeit
„Den finanziellen Atem, noch sechs Jahre lang monatlich 4000 Euro bezahlen zu können, habe ich leider nicht“ , bedauert der Lindlarer. „Um meine vier Kinder zu schützen, die Familie und die Praxis zu erhalten, habe ich mich gegen meine innerste Rechtsüberzeugung entschieden, den Vergleich anzunehmen.“
Die Kassenärztlichen Vereinigung und die Krankenkassen dürften froh sein, mit dem Vergleich das unangenehme Thema endlich vom Tisch zu haben.
Eine Woche hat Dr. Jörg Blettenberg noch Bedenkzeit, dann muss er sich endgültig entscheiden, ob er den ausgehandelten Vergleich annimmt. „Die Entscheidung ist gefallen“, erklärt er. Bereits am 10. Juni soll der Vergleich am Gericht unterschrieben werden.