Ungewöhnliches FahrzeugPolizei fischt Monowheel-Fahrer aus dem Verkehr
Radevormwald – Am Freitag (31. Januar) stoppte die Polizei einen 33-jährigen Mann auf einem sogenannten Monoweel in Radevormwald. Kurz vor Mitternacht war einer Polizeistreife der Mann mit seinem Gefährt auf der Westfalenstraße aufgefallen.
Das Monowheel hatte keine Rücleuchte, außerdem trug der Radevormwelder extrem dunkle Kleidung und war somit für die übrigen Verkehrsteilnehmer kaum zu erkennen. Das Monowheel, das mit circa 30 Stundenkilometer unterwegs war, verfügte außerdem weder eine Zulassung für den Straßenverkehr noch eine Versicherung. Darüber hinaus verlief laut Polizeiangaben ein Drogentest bei dem 33-Jährigen positiv. All diese Umstände hatten natürlich eine Strafanzeige zur Folge.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h dürfen im Straßenverkehr nur benutzt werden, wenn sie eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt erhalten haben; zusätzlich ist dann eine Versicherung und gegebenenfalls eine Fahrerlaubnis erforderlich. Monowheels wie auch die meisten anderen elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge sind nicht für die Benutzung im öffentlichen Verkehr zugelassen und dürfen daher nur auf Firmen- oder Privatgelände benutzt werden. (red)