Trotz Abriss-AnordnungNümbrecht könnte Schwarzbauten genehmigen

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Einfamilienhaus im Bau.

Ein Einfamilienhaus im Bau. Dieses Symbolfoto wurde nicht in Nümbrecht aufgenommen.

Zwei Häuser und ein Pool, die in Nümbrecht ohne Genehmigung vor Jahrzehnten erbaut wurden, könnten jetzt nachträglich legalisiert werden.

Es ist ein Fall, über den man sicher erst zwei- oder dreimal nachdenken muss, und er spielt in der Nümbrechter Ortschaft Göpringhausen. Dort wurden, wohl in den 1980er Jahren, zwei Häuser ohne Genehmigung errichtet, dazu ein Swimmingpool und ein Tennisplatz. Das war „ein klarer Rechtsbruch“, wie Fachbereichsleiter Jan Foerster jetzt im Nümbrechter Bauausschuss unmissverständlich feststellte, es sei damals „einfach auf die grüne Wiese gebaut“ worden.

Tennisplatz muss auf jeden Fall weg

Nachdem jetzt aufgefallen war, dass für die genannten Anlagen keinerlei Baugenehmigung vorlag, flatterte den Grundstückseigentümern Post vom Oberbergischen Kreis ins Haus, und zwar mit der Anordnung, die beiden Gebäude, den Pool und den Tennisplatz komplett abzureißen, zu beseitigen und die damals überbaute Fläche zum Schluss zu renaturieren.

Keine Kosten für die GemeindeAuf der Suche nach einer Alternative zu dieser Lösung ging bei der Nümbrechter Gemeindeverwaltung von den Eigentümern nun die Anfrage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ein; so soll unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, den Swimmingpool samt Poolhaus und ein vollständig ausgebautes Ferienhaus nachträglich zu legalisieren. Der Tennisplatz soll unabhängig davon beseitigt werden, so die Verwaltung.

Gemeinde zahlt keinen Cent

Zugleich soll durch den Bebauungsplan die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung von fünf neuen Wohnhäusern geschaffen werden.

Um es vorwegzunehmen: Der Ausschuss hat letztlich mehrheitlich (bei vier Enthaltungen) zwar noch nicht entschieden, aber doch signalisiert, dass er sich eine Legalisierung der Schwarzbauten vorstellen kann. Jetzt soll die Verwaltung zumindest mal ein Bauleitplanverfahren einleiten. Dies allerdings vor dem klar formulierten Hintergrund, dass der Gemeinde dadurch keinerlei Kosten entstehen dürfen: „Die Kosten für die Bauleitplanverfahren sind von dem Antragsteller zu übernehmen, ebenso die Kosten für die Herstellung der Erschließung (unter anderem Straßenneubau und Kanal)“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Eine notwendige Ausgleichsfläche ist im Bereich von Göpringhausen bereits ins Auge gefasst.

Henry Daub (CDU) betonte, entscheidend sei aus Sicht seiner Fraktion in diesem Fall, dass Politik und Verwaltung in Nümbrecht schon lange nach Wohnraum suchten. Erst vor zwei Jahren hatte die CDU ein Programm angestoßen, bei dem explizit nach möglichen Erweiterungen der Wohnbebauung an Nümbrechter Dorfrändern gesucht worden war.

Aus Sicht der Verwaltung bietet sich Göpringhausen aufgrund der Nähe zum Hauptort für eine Wohnbauentwicklung grundsätzlich an, hieß es.

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