Vom Vorwurf, zwei Einbrüche in Birken-Honigsessen begangen zu haben, wurde der Angeklagte wiederum mangels Beweise freigesprochen.
Einbruch und BetrugMorsbacher wird vor dem Bonner Landgericht zu Haftstrafe verurteilt
Die Dritte Große Strafkammer am Bonner Landgericht hat am Freitag einen 42-Jährigen aus Morsbach wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl in einem, Betrugs in zwei sowie wegen versuchten Betrugs in zwei weiteren Fällen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Vom Vorwurf, zwei Einbrüche in Birken-Honigsessen begangen zu haben, wurde er mangels Beweisen freigesprochen.
Womöglich noch ein Jahr Reststrafe
Weil der Mann einen Teil der erwiesenen Taten unter laufender Bewährung begangen hatte, kommt zu dieser Strafe womöglich auch noch ein Jahr Reststrafe nach einer nur zu zwei Dritteln abgesessenen Verurteilung, die er ebenfalls für gewerbsmäßigen Betrug im Jahr 2019 kassiert hatte.
Wie genau er eine 87-jährige Rentnerin aus seinem Heimatort um 2300 Euro gebracht hatte und ob es nicht sogar noch mehr Geld war, bleibt wohl sein Geheimnis. Allenfalls ein Teilgeständnis konnte die Kammer in der Aussage des Angeklagten sehen. Das Gericht ist jedenfalls überzeugt, dass er von der Frau erfolgreich Geld für einen von dem Opfer verursachten Verkehrsunfall forderte, der wahrscheinlich nie stattgefunden hat. Da dies aber nicht Teil der Anklage war, wurde der Morsbacher dann nur dafür verurteilt, dass er die Frau dann als vorgeblicher Bankmitarbeiter um weitere 1500 Euro betrogen hatte.