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Vergewaltigung14 Jahre Haft für Morsbacher Asylbewerber gefordert

Lesezeit 2 Minuten
Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts

Vor dem Bonner Landgericht muss sich ein 36 Jahre alter Asylbewerber aus Morsbach verantworten.

Ein wegen Sexualverbrechen bereits einschlägig vorbestrafter Asylbewerber aus Morsbach droht erneut eine hohe Haftstrafe, nachdem er eine Bonner Studentin dreimal vergewaltigt haben soll.

In einem spektakulären Vergewaltigungsprozess gegen einen 36-jährigen Asylbewerber aus Morsbach wurden zwei Monate nach Prozessauftakt vor dem Bonner Landgericht die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte, forderte die Staatsanwältin wegen dreifacher Vergewaltigung einer 25-jährigen Bonner Studentin 14 Jahre Haft; darüber hinaus beantragte sie für den einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter die Sicherungsverwahrung. Das Rückfallrisiko, so die psychiatrische Gutachterin im Prozess, sei sehr hoch.

Im Jahr 2013 ein beinahe identischer Fall

Der Angeklagte war bereits 2013 in einem fast identischen Fall wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung einer 21-jährigen Studentin vom Landgericht zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Ein Jahr nach Verbüßung dieser Haftstrafe soll es zu der aktuellen Tat gekommen sein, obwohl der Mann unter einer speziellen Betreuung für Sexualstraftäter stand. Wieder war das Opfer eine Studentin in der Bonner Altstadt.

Demnach soll der abgelehnte Asylbewerber pakistanischer oder indischer Herkunft am Abend des 14. März 2022 nach Bonn gefahren sein und gegen 23 Uhr bei einer fremden Wohngemeinschaft geklingelt haben. Die 25-jährige Studentin, die glaubte, ihre Mitbewohnerin habe ihren Schlüssel vergessen, öffnete. Der Fremde soll ihr an der Wohnungstür sofort den Mund zugehalten, sie in ihre Wohnung gedrängt und erklärt haben, er sei von der Geheimpolizei – seine Kollegen fahndeten im Haus nach Terroristen. Dann schloss er die Frau laut Anklage in ihrem WG-Zimmer ein, fesselte und knebelte sie und zog sie aus. Erst nach der dritten Vergewaltigung verließ er die Wohnung nach Auffassung der Staatsanwaltschaft morgens gegen fünf Uhr.

Gravierende psychische Folgen

Die Studentin musste – wegen der gravierenden psychischen Folgen – mehrere Monate in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden und betrat ihre Wohnung nie wieder. Die Frau hatte fast einen Tag lang – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ihre Aussage gemacht und sich anschließend als Nebenklägerin an dem Prozess beteiligt.

Der Angeklagte selbst hatte im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen und Erinnerungslücken angegeben. Die Beweislage sei jedoch erdrückend, hatte die Kammervorsitzende zum Prozessauftakt erklärt, da der Angeklagte zahlreiche DNA-Spuren hinterlassen habe, auch sei er in der Tatnacht mit seinem Handy im dortigen Netz eingeloggt gewesen. Der 36-Jährige soll sich bei der Studentin entschuldigt haben, falls er tatsächlich „so was gemacht haben sollte“. Die Verteidigung plädierte auf einen fairen Schuldspruch. Das Urteil wird für Montag erwartet.