Von dem Schmerzensgeld, das der Angeklagte den überfallenen Mitarbeiterinnen zahlte, hatte er sich offenbar mehr Auswirkung aufs Urteil erhofft.
Spätes GeständnisMehr als fünf Jahre Haft für schweren Raub auch in Marienheide
Wegen zweifachen schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung hat das Kölner Landgericht am Mittwoch einen 45-Jährigen schuldig gesprochen. Der Mann muss laut dem Urteil fünf Jahre und zwei Monate in Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2023 zunächst in Marienheide-Schemmen und dann im Dezember 2023 im hessischen Ehringshausen mit einem bislang unbekannten Mittäter Supermarktfilialen überfallen hatte. Dabei seien jeweils zwei Mitarbeiterinnen mit Waffen bedroht und zur Herausgabe von Kassenschubladen aufgefordert worden.
Marktmitarbeiterinnen erlebten ihre Fesselung als besonders traumatisch
In Marienheide seien die beiden Mitarbeiterinnen auch noch von den maskierten Tätern in den Kassenraum gebracht worden, wo sie einen Tresor öffnen mussten aus dem ebenfalls noch Bargeld entwendet wurde. Insgesamt seien in Marienheide knapp 6500 Euro erbeutet worden. Kein Verständnis zeigte die Kammer dafür, dass die beiden Frauen dann auch noch von dem Angeklagten mit Klebeband gefesselt worden waren: „Da bestand kein Grund für“, sagte der Vorsitzende Volker Köhler. „Das war ein psychologisches Machtspiel, sonst nichts“, stellte Köhler weiter fest. Für die Opfer, die ja kooperiert hatten, sei die Fesslung besonders traumatisch gewesen, wussten sie doch nicht, was das bedeute und was nun mit ihnen geschehe.
Ungeschickt war die Fesselung aber auch, waren doch an dem Klebeband DNA-Spuren des 45-Jährigen sichergestellt worden. Im Dezember folgte ein weiterer Überfall auf den Supermarkt in Ehringshausen. Auch dort sei der Angeklagte mit vermutlich demselben Mittäter wie in Marienheide, bewaffnet in den Supermarkt gegangen. Die Beute der Männer: rund 6300 Euro sowie 70 Euro aus der Geldbörse einer Kassiererin.
Der Angeklagte hatte zunächst nur den Überfall in Ehringshausen gestanden, am vergangenen Verhandlungstag dann aber auch noch den in Marienheide. Der Angeklagte hatte auch den entstandenen Schaden ausgeglichen und den überfallenen Mitarbeiterinnen Schmerzensgeld gezahlt. Hierfür hatte er sich offenbar eine deutlich mildere Strafe erwartet.