AboAbonnieren

Vor GerichtLindlarer beleidigt den RB-Leipzig-Fußballer Benjamin Henrichs auf Instagram

Lesezeit 3 Minuten
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Anlass für das Posting sei das Viertelfinalspiel im DFB-Pokal zwischen RB Leipzig und Borussia Dortmund am 5. April dieses Jahres gewesen.

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, hat ein 19-Jähriger aus Lindlar nun feststellen müssen. Ein beleidigendes Posting im sozialen Netzwerk Instagram bescherte ihm einen Termin vor dem Amtsrichter. Der Angeklagte zeigte sich reumütig, letztlich stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Zahlung von 400 Euro an das christliche Hospiz Bergisches Land in Remscheid ein.

Vor Gericht wurde die Geschichte aufgearbeitet: Anlass für das Posting sei das Viertelfinalspiel im DFB-Pokal zwischen RB Leipzig und Borussia Dortmund am 5. April dieses Jahres gewesen. Das war mit einem 2:0 für Leipzig nicht im Sinne des 19-Jährigen ausgegangen.

Leipzig-Profi Benjamin Henrichs per Instagram beleidigt

Das habe der Angeklagte zum Anlass genommen, den Leipzig-Profi Benjamin Henrichs über dessen Instagram-Account rassistisch zu beleidigen. Der gebürtige Bocholter Heinrichs ist deutsch-ghanaischer Abstammung.

Um 22.45 Uhr beleidigte er laut Anklage Henrichs und dessen Mutter mit sexuellen Kraftausdrücken und titulierte ihn mit einem vor allem in den USA gebräuchlichen, rassischen Schimpfwort. Heinrichs erstattete Anzeige.

Der Angeklagte schilderte vor Gericht, dass er die Veröffentlichung am nächsten Morgen wieder habe löschen wolle. „Da war es aber auch schon zu spät, denn das Ganze hatte Kreise gezogen“, sagte der Angeklagte.

Heimverein sperrte den Lindlarer

Der Leipzig-Spieler hatte die Beleidigung samt Namen des Autors veröffentlicht. „Das hat dann auch den Weg bis zu mir ins Dorf gefunden“, so der Angeklagte. Erste Konsequenz: Sein Sportverein schloss ihn für drei Monate vom Training aus.

Der 19-Jährige schilderte, wie er selbst nun über Handy und Internet beschimpft wurde. Dazu sagte der Richter: „Ja, das Internet vergisst nicht. Aber wie kann man auch so doof sein? Wenn man nicht stramm rechts ist, was bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall ist, macht man so etwas einfach nicht.“ Es sei doch klar, dass die Welle – „völlig zu Recht“, wie der Richter ergänzte – zurückschlagen würde. „Es war ein sehr dummer Fehler“, gab der 19-Jährige zu.

Der Richter merkte an, dass ein populärer Mensch wie der Fußballstar sich anders zur Wehr setzen könne als Menschen, die nicht so eine große, mediale Reichweite hätten. „Die Gefahr ist, über die Beleidigung des Geschädigten hinaus, dass es auch andere treffen kann, die diesen Rassismen hilfloser ausgeliefert sind“, sagte der Richter.

Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer: „Diese Wortwahl geht gar nicht. Sie ist ganz klar rassistisch. Wenn man so etwas ins Internet schreibt, dann nutzt man das auch ganz klar aus, die Sogwirkung, die so eine öffentlich sichtbare rassistische Beleidigung hat“, sagte sie. Sie glaube allerdings auch, dass diese Lektion beim Angeklagten angekommen sei. Daher stimmte sie dem Richter zu, der schließlich die Einstellung gegen eine Zahlung von 400 Euro vorschlug.