24 Stunden vor der Sitzung des Stadtrats hat die Verwaltung den Tagesordnungspunkt „Grundsteuer B“ zurückgezogen und vertagt.
Sitzung des StadtratsGummersbach nimmt Grundsteuer B von der Tagesordnung
Das Thema Grundsteuer B ist in den letzten Wochen auch in Gummersbach hoch- und runterdiskutiert worden. Am Vorabend der Rastsitzung am Donnerstag hat die Verwaltung die Abstimmung über die neuen Hebesätze wieder von der Tagesordnung genommen. „Weil es neue Hinweise vom Städte- und Gemeindebund gibt“, wie Bürgermeister Frank Helmenstein am Abend dieser Zeitung gesagt hat.
Städte- und Gemeindebund kündigt Schnellbrief zur Grundsteuer B an
Zur Vorgeschichte: Nachdem das Land NRW den Kommunen die Entscheidung überlassen hatte, nach welchem Modus die Grundsteuer B künftig erhoben werden soll, hatte man sich in Gummersbach zunächst für eine differenzierte Form entschieden. Also einen unterschiedlichen Satz für reine Wohnimmobilien und einen für Gewerbeimmobilien. Und das mit dem Ziel, Wohnen nicht noch teurer werden zu lassen.
Doch dann kam der Deutsche Städtetag mit einem eigenen Gutachten und Bedenken gegen die Differenzierung. Einheitlich sollte besteuert werden, so der Rat. Dem schloss man sich auch in Gummersbach an und die entsprechenden Hebesätze wären auch schnell gefunden, denn das Land hatte den Kommunen gleich für beide Varianten die entsprechenden Zahlen an die Hand gegeben für den Fall. Eine klare Empfehlung indes blieb aus.
Helmenstein sagte am Abend, dass es ständig neue Erkenntnisse gebe, so dass auch der Städte- und Gemeindebund inzwischen einen sogenannten Schnellbrief für seine Mitglieder angekündigt habe. Helmenstein erinnerte noch einmal daran, dass es Gründe der Rechtsunsicherheit gewesen seien, die Gummersbach getrieben hätten, auf eine einheitliche Besteuerung zu setzen. Wenn jetzt aber auch der Städte- und Gemeindebund sage, die Kommunen könnten auch differenzieren, sei nichts dagegen einzuwenden.
Jetzt müsse es in Gummersbach darum gehen, gemeinsam mit der Politik einen Konsens zu finden, sagt der Bürgermeister. Für den Augenblick heiße das, dass die Stadt erst einmal keine Satzung für die Grundsteuer habe und daher auch keine Einnahmen aus dieser Steuer. Diese Liquiditätslücke müsse man in Kauf nehmen, wenn man eine gute Lösung auch im Sinne der Bürger erreiche. Die Gewerbesteuer und damit die Einnahmen daraus bliebe von dieser Vorgehensweise unberührt und verbleibe erst einmal bei einem Satz von 482 v.H. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B hofft der Bürgermeister dann im Februar im Rat verabschieden zu können.