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AmtsgerichtSeriendieb wird in Gummersbach zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

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Ein Staatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten bei der Generalstaatsanwaltschaft zusammen.

Vor Gericht zeigte der Angeklagte Emotionen.

Die Verhandlung gegen den Angeklagten hatte mehrere Stunden gedauert. Am Ende konnte er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

Als freier Mann hat ein Angeklagter den Saal des Gummersbacher Amtsgerichts verlassen, der nach einer mehrstündigen Verhandlung in der vergangenen Woche am Freitag dann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist – und das auf Bewährung. Der 43-Jährige hatte seit vergangenem Februar in der Justizvollzugsanstalt gesessen.

Deswegen war der Mann am Freitag von zwei Justizvollzugsbeamten in den Gerichtssaal begleitet worden. Nach der Verhandlung in der Vorwoche hatte sich das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef Zeit genommen, um alle Ergebnisse aus der Hauptverhandlung abzuwägen und zu einem Urteil zu kommen. Denn dem Angeklagten wurde eine lange Liste an Straftaten vorgeworfen.

Unter anderem gemeinschaftlicher Einbruchsdiebstähle in 16 Fällen

So musste er sich wegen gemeinschaftlicher Einbruchsdiebstähle in 16 Fällen und Autodiebstählen in zwei Fällen verantworten sowie für Sachbeschädigung, Tankbetrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis und das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort. Das Urteil zu zwei Jahren auf Bewährung erleichterte den Angeklagten sichtlich. Freudestrahlend schlug er die Hände vor das Gesicht und ließ seinen Emotionen freien Lauf. Hatte doch die Staatsanwaltschaft eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung in ihrem Schlussplädoyer gefordert.

Die Bewährungszeit setzte das Schöffengericht auf fünf Jahre fest. Während dieser Zeit wird der 43-Jährige einem Bewährungshelfer unterstellt. Und er darf sich nichts zuschulden kommen lassen, muss eine Suchttherapie absolvieren und sich zudem regelmäßigen Drogentests unterziehen.

In der Begründung seines Urteils sagte der Vorsitzende Richter, dass sich der Angeklagte nicht nur geständig gezeigt habe, sondern auch glaubhaft erklären konnte, warum es zu diesen Straftaten gekommen sei. Denn weil er neben seiner eigenen auch die Drogensucht seiner Verlobten mitfinanzieren sollte, sei er in diese missliche Lage gerutscht.

„Wir glauben Ihnen, dass Sie mit diesem Kapitel nun abschließen und ihr Leben in den Griff bekommen wollen“, richtete Neef seine Worte direkt an den Angeklagten. Auch dass der 43-Jährige seit Februar in einer JVA einsitzt, wurde bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.