Kirmes in LüdenscheidLange Haftstrafe nach tödlichem Schuss auf Gummersbacher

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Polizeibeamte gehen über das Kirmesgelände Hohen Steinert.

Polizeibeamte gehen am 21. Mai 2022 über das Kirmesgelände in Lüdenscheid. Im Rahmen der Kirmes in Lüdenscheid im Nordwesten des Sauerlandes war ein Mann aus Gummersbach durch einen Schuss getötet worden.

Zwei Jahre nach dem tödlichen Schuss auf einen Gummersbacher hat das Landgericht Hagen einen Mann zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Für neun Jahre und neun Monate muss ein 19-jähriger Mann hinter Gitter, der sich vor dem Landgericht Hagen   verantworten musste, weil er im Mai 2022 auf der Steinert-Kirmes in Lüdenscheid mit einer scharfen Waffen geschossen haben. Ein unbeteiligter damals 40-jähriger Gummersbacher war von einem Projektil getroffen und tödlich verletzt worden. Die für Schwurgerichtsverfahren zuständige Jugendkammer des Landgerichts Hagen bezog am Freitag eine vorangegangene Verurteilung mit ein; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kammer sah es laut Mitteilung des Landgerichts als erwiesen an, dass der damals 17-jährige, also noch minderjährige Angeklagte am 21. Mai 2022 auf der Flucht vor Personen, die ihn und seine Begleiter nach einer Auseinandersetzung zur Rede stellen wollten, mit einer Kurzwaffe in Richtung seiner Verfolger geschossen und dabei den Gummersbacher tödlich verletzt hat.

Von zentraler Bedeutung für den Schuldspruch war die Frage, ob der Angeklagte ausschließlich einen seiner Verfolger töten wollte und deshalb wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu verurteilen war oder ob er bei der Schussabgabe auch den Tod anderer, unbeteiligter Personen billigend in Kauf genommen und sich damit des Totschlags schuldig gemacht hat. Die Kammer entschied auf Totschlag.

„Weitergehende Informationen können trotz des großen öffentlichen Interesses nicht erteilt werden, da insoweit die schutzwürdigen Belange des zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Angeklagten überwiegen", heißt es in der Mitteilung des Landgerichts. Es muss also offen bleiben, ob es sich bei dem nun verurteilten jungen Mann um einen jener Tatverdächtigen handelt, der schon einmal in Untersuchungshaft war, später aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden waren. Auch wurde bislang nichts über den Verbleib der Tatwaffe bekannt.

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