Bei den Löscharbeiten in der Dachgeschosswohnung in Gummersbach waren eine Hanfplantage und 20.000 Euro Bargeld entdeckt worden.
Hanfplantage und 20.000 EuroZwei Männer stehen nach Brand 2018 in Gummersbach vor Gericht
Sechs Jahre ist es her, dass am Ostersamstag 2018 bei Löscharbeiten in der Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses an der Brückenstraße in Gummersbach eine Hanfplantage sowie 20.000 Euro Bargeld entdeckt wurden. Nun fand gegen einen der Hauptverdächtigen das Verfahren am Gummersbacher Schöffengericht statt.
Der Vorwurf: gemeinschaftlicher Anbau, Besitz und Handel treiben von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen sowie das fahrlässige in Brand setzen eines Wohngebäudes. Als Tatzeitpunkt war in der Anklageschrift Oktober 2017 bis eben jener 31. März 2018 angegeben. Die hinter der Verkleidung des Dachgiebels gefundenen 20.000 Euro wurden wegen des Verdachts, aus dem Verkauf von Betäubungsmitteln zu stammen, beschlagnahmt.
Gummersbach: Fünf Zeugen, darunter zwei Feuerwehrleute, wurden gehört
Der Verteidiger des Angeklagten gab eine kurze Erklärung ab. „Mein Mandant war weder am Anbau noch am Verkauf der Betäubungsmittel beteiligt, weil er zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht mehr in der Wohnung gelebt hat und er daher auch nichts mit der Brandstiftung zu tun haben kann.“
Gehört wurden fünf Zeugen, darunter zwei Feuerwehrleute, der ermittelnde Kriminalbeamte, die Ehefrau des Gebäudeeigentümers – er nahm als Nebenbetroffener an der Verhandlung teil und konnte daher nicht als Zeuge aussagen – sowie ein ehemaliger Untermieter. Letzterer sagte aus, dass er von Mitte Mai bis Anfang Juli 2017 gelegentlich in der Wohnung in einem der vier Zimmer gewohnt habe, wenn er geschäftlich in Gummersbach gewesen sei. Den mündlichen Mietvertrag habe er mit dem gesondert angeklagten Mittäter geschlossen, den 30-jährigen Angeklagten indes habe er selten gesehen und könne nicht sagen, ob er überhaupt in der Wohnung gelebt habe.
Brand an Ostern 2018: Staatsanwältin forderte den Freispruch
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer am Ende der mehrstündigen Verhandlung, den Angeklagten freizusprechen, weil ihm die Vorwürfe nicht nachzuweisen seien. Dem schloss sich Verteidiger an und verkündete zudem, dass der gesondert angeklagte Mittäter bestätigen würde, dass der 30-Jährige nichts mit den Vorwürfen zu tun habe. Ebenso könne die Mutter bestätigen könnte, dass der Angeklagte bereits seit August 2017 im elterlichen Haus lebte.
„Nichts deutet darauf hin, dass mein Mandant zum Tatzeitpunkt von Oktober 2017 bis März 2018 in der Wohnung gelebt hat. Weder der Mietvertrag, noch die Mietzahlungen. Und auch der Untermieter sagte, dass er den Angeklagten kaum in der Wohnung antraf“, zählte der Rechtsanwalt die Punkte auf, die zugunsten seines Mandanten sprächen. Der Anwalt des Nebenbetroffen indes forderte die Herausgabe der 20.000 Euro. Die Ehefrau des Gebäudeeigentümers sagte aus, dass das Geld von ihrem Mann selbst dort versteckt worden sei.
Die Eheleute hatten das Haus bis 2015 bewohnt und es nach ihrem Umzug nach Köln zu einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen umbauen lassen und während der Umbauarbeiten des Dachgeschosses das Geld versteckt. „Ich war dagegen, es dort zu verstecken. Aber mein Mann wollte es so“, erzählte die Zeugin.
Nachdem sich das Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef zur Beratung zurückgezogen hatte, endete das Verfahren aber nicht mit einem Urteil, sondern mit der für alle Verfahrensbeteiligten überraschenden Wiederaufnahme des Beweisverfahrens.
„Uns reicht das für ein Urteil nicht aus“, verkündete Neef, dass die zuvor voneinander getrennten Verfahren gegen die zwei Angeklagten wieder zusammengeführt werden und weitere Zeugen – die anderen Mietparteien des Mehrfamilienhauses als auch die Mutter des Angeklagten – gehört werden sollen.