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UnvereinbarGummersbachs Bürgermeister ist gegen ein Bündnis mit der Partei von Wagenknecht

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Bürgermeister Frank Helmenstein Foto: Joost

Bürgermeister Frank Helmenstein Foto: Joost

Die Gruppe um Frank Helmenstein reagiert mit ihrem Vorstoß auf anstehende Koalitionsgespräche der CDU in Thüringen mit dem BSW.

Der Gummersbacher Bürgermeister Frank Helmenstein gehört zu den Christdemokraten in Deutschland, für die nach den Landtagswahlen in Ostdeutschland eine Koalition der CDU mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ein Unding ist und die daher vom nächsten Bundesparteitag einen Unvereinbarkeitsbeschluss fordern. Wagenknecht widerspreche allem, wofür die Union seit Gründung der Bundesrepublik stehe, sagte Helmenstein und zählte die Westbindung, ein vereintes Europa und die Mitgliedschaft in der Nato auf. Weiter erklärt er, dass das BSW eine antiisraelische Haltung vertrete. Genau so sei es bei den USA. „Das sind für mich keine Demokraten.“

Die Gruppe reagiert mit ihrem Vorstoß auf anstehende Koalitionsgespräche der CDU in Thüringen, nachdem Parteichef Friedrich Merz schon im Frühjahr den Landesverbänden im Umgang mit der Wagenknecht-Partei freie Hand gelassen hatte. „Insofern ist das eine Art Black Box oder Red Box, wie Sie immer wollen“, zitiert die Deutsche Presseagentur Merz mit Blick auf Wagenknecht, die früher SED-Mitglied war und als Frontfrau der Kommunistischen Plattform in der Linkspartei galt.

Zu den Kritikern der Linie von Parteichef Friedrich Merz gehören neben Helmenstein auch der Außenpolitiker Roderich Kiesewetter, der Europaabgeordnete Dennis Radtke, die Bürgermeister von Eschwege und von Eltville, Alexander Heppe und Patrick Kunkel, sowie Frank Sarfeld. Laut Helmenstein gehöre zu der Gruppe rund 40 Parteimitglieder.

In den sozialen Medien hat er bei X (ehemals Twitter) gepostet: „Wenn wir uns als Union dem politischen Erbe Konrad Adenauers und Helmut Kohls verpflichtet fühlen, sind Koalitionen mit dem BSW auszuschließen! Als Teil einer Gruppe von CDU-Mitgliedern fordere ich daher einen entsprechenden Unvereinbarkeitsbeschluss.“