AboAbonnieren

„Fahrerflucht“Amtsgericht Gummersbach spricht 44-Jährigen frei

Lesezeit 2 Minuten
Das Amtsgericht in Gummersbach von außen.

Das Amtsgericht verhandelte anderthalb Stunden, dann wurde der Angeklagte freigesprochen.

Er sollte einen Unfall gebaut und dann Fahrerflucht begangen haben. Doch dann wendete sich für den Angeklagten das Blatt.

Nach einer Verhandlung von anderthalb Stunden vor dem Gummersbacher Amtsgericht blieb von den Vorwürfen gegen einen 44-Jährigen nichts mehr übrig, sodass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung auf Freispruch plädierten. Vor Gericht stand der Mann, weil er am 23. September des vergangenen Jahres gegen 14 Uhr auf der Leppestraße in Engelskirchen-Rommersberg mit einem Mercedes ein anderes am Straßenrand stehendes Fahrzeug zunächst gestreift haben soll, dann zurückgefahren und noch einmal gerammt haben soll – um danach die Flucht zu ergreifen.

Beschuldigter war fahrunfähig

Der Angeklagte bestritt vehement, das Fahrzeug am besagten Tag geführt zu haben, und ließ durch seinen Anwalt mitteilen, dass er aufgrund einer Operation am Tag zuvor sowohl geh- als auch fahrunfähig gewesen sei. Dieses belegte er mit einer Krankschreibung, die er Richter Ulrich Neef aushändigte. Wer den Wagen, der auf ein Subunternehmen, das für den Angeklagten tätig ist, angemeldet ist, an dem Tag aber gefahren hat, konnte der Angeklagte nicht sagen. Befragungen seiner Angestellten hätten nicht gefruchtet. Auch die Zeugen – der Geschädigte als auch eine Frau, die den Unfall beobachtet hatte – konnten zur Identität des Unfallfahrers nichts beitragen.

Der Geschädigte berichtete, dass er am Tattag wegen Geldschulden den Angeklagten bei sich zu Hause aufsuchen wollte. Die Ehefrau des Angeklagten aber habe ihm mitgeteilt, dass ihr Mann im Krankenhaus sei. Der Geschädigte wollte daraufhin mit seinem Wagen in Richtung Troisdorf fahren, als sich der Unfall auf der Leppestraße ereignete. Eine 30-jährige Frau hatte diesen beobachtet, lief zum Geschädigten und verständigte die Polizei. Den Beamten teilte der Geschädigte mit, dass er den Angeklagten als Fahrer vermutete. Dies führte dazu, dass der 44-Jährige als Beschuldigter in den Akten aufgeführt wurde. Als dieser von den Vorwürfen gegen sich erfuhr, ging er sofort zur Polizei, um die Dinge richtigzustellen. Doch zu seiner Verwunderung eröffnete man dem Angeklagten, dass er seinen Führerschein abgeben müsse. Das hatte für ihn auch wirtschaftliche Folgen – um seine Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten, musste er einen Fahrer engagieren.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger des Angeklagten beantragten einen Freispruch und die Rückgabe des Führerscheins. Dem kam das Schöffengericht nach. Zudem wird der 44-Jährige für die Zeit des Führerscheinentzugs finanziell entschädigt. Doch ein Wermutstropfen bleibt: Trotz Freispruchs muss der Angeklagte noch etwas auf seinen Führerschein warten. Dieser war zur Überraschung des Staatsanwaltes nicht auffindbar. Eine vom Gericht ausgestellte Bescheinigung erlaubt es dem Mann aber, sich ab sofort wieder hinters Steuer zu setzen.