Drei Jahre und neun MonateGummersbacherin wegen Rauschgifthandels verurteilt
Köln/Gummersbach – Drei Jahre und neun Monate muss eine Frau (44) aus Gummersbach wegen bewaffneten Rauschgifthandels ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte sie zudem wegen Besitz einer nicht geringen Menge Rauschgift. Bei einer Wohnungsdurchsuchung bei der zweifachen Mutter hatten Polizeibeamte im August 2020 insgesamt 723 Gramm Heroin sichergestellt. Den Wirkstoffgehalt gab die Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft mit 164 Gramm an.
Erschwerend hinzu kam, dass die Beamten in Reichweite zum Aufbewahrungsort der harten Droge auch noch einen Teleskopschlagstock fanden. Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht die Unterbringung der 38-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.
Drogensucht als Milderungsgrund
Die Frau hatte eingeräumt, selbst abhängig von Heroin zu sein. In der Drogensucht erkannte das Gericht einen Milderungsgrund für die Strafe, die sonst mindestens fünf Jahre betragen hätte. Die Frau hatte beim Prozessauftakt Anfang Februar über ihren Verteidiger Thomas Gros den Besitz des Heroins eingeräumt. Zum Teleskopschlagstock hatte der Anwalt erklärt, dass sie über den „nicht großartig nachgedacht“ habe.
Ein mitangeklagter 38-Jähriger wurde vom Gericht freigesprochen. Die 14. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralf Ernst folgte der Einlassung des Georgiers, der beim Prozessauftakt über seinen Verteidiger Carsten Göthel mitgeteilt hatte, dass er mit den Drogen „nichts zu tun“ habe. (bks)