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AngeklagtMann aus Gummersbach soll schwangere Partnerin getreten haben

Lesezeit 3 Minuten

Ein 37 Jahre alter Mann soll seine Partnerin in einem Streit geschlagen haben, jetzt steht er vor dem Richter in Gummersbach.

Der Streit eines Partners eskalierte und es kam zu Handgreiflichkeiten.

Der Streit eines Paares mündete in einer körperlichen Auseinandersetzung, so dass ein 37 Jahre alter Gummersbacher nun vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrich Neef steht. Laut Staatsanwaltschaft wird dem Gummersbacher vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 2. Februar dieses Jahres seine zu dem Zeitpunkt mit dem dritten Kind schwangere Lebensgefährtin mit Faustschlägen und Tritten schwer verletzt sowie die elfjährige Tochter der Geschädigten geschlagen zu haben.

Angeklagter war laut Staatsanwaltschaft stark alkoholisiert

Laut Anklage hatte der Angeklagte nach einem Streit zwischen dem Paar die gemeinsame Wohnung verlassen, um etwas trinken zu gehen. Gegen vier Uhr morgens kehrte der 37-jährige stark alkoholisiert zurück. Noch im Flur kam es zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung, so dass die gemeinsamen Söhne des Paares (zwei und drei Jahre alt) sowie die elfjährige Tochter der Lebensgefährtin aus einer früheren Beziehung wach wurden. Der Streit soll laut Staatsanwaltschaft in Gewalt gemündet sein. So habe der Angeklagte seine Lebensgefährtin erst mit der flachen Hand, dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Es sollen weitere Faustschläge sowie Tritte mit den Füßen gefolgt sein. Im Laufe der Auseinandersetzung gelang es der Geschädigten ins Badezimmer und wenig später aus der Wohnung zu fliehen.

Auf der Straße entdeckte die Geschädigte einen Rettungswagen, dessen Besatzung sich ihrer annahm. Herbeigerufene Polizeibeamte notierten später im Einsatzbericht, den Richter Neef verlas, dass die Geschädigte starke Schwellungen im Gesicht aufwies, aus Nase und Mund blutete sowie über Schmerzen am Arm und in den Seiten klagte. Blut an Wänden und MöbelnIn der Wohnung entdeckten die Beamten neben Blutspuren an den Wänden, am Boden und an den Möbeln, auch mehrere Haarbüschel auf dem Boden.

Beschuldigter wurde von der Polizei festgenommen

Der Angeklagte hatte in der Zwischenzeit die Wohnung verlassen, konnte aber von der Polizei festgenommen werden. Die Geschädigte wurde stationär behandelt, die Kinder waren für die Zeit bei Verwandten untergekommen. Weil die Geschädigte kurz vor der Niederkunft steht, konnte sie nicht an der Verhandlung teilnehmen, um ihre Sicht der Dinge zu schildern. Der Angeklagte, der seit dem Vorfall im Gefängnis sitzt, stritt vor Gericht nicht ab, seine Lebensgefährtin geschlagen zu haben. „Wir stritten uns, ich war alkoholisiert und schrie sie an, sie solle mich in Ruhe lassen, aber das tat sie nicht. Sie schrie mich an und dann ist die Situation eskaliert. Ich schlug mit der flachen Hand zu, aber ich habe sie weder sie mit der Faust geschlagen, noch getreten“, sagte er. Auch habe er niemals die Hand gegen die Elfjährige erhoben.

Zu einer Paartherapie ist es aber nicht gekommen

Er führte weiter aus, dass es zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin immer wieder zu Streitereien gekommen sei, zumeist wegen alltäglicher Angelegenheiten. „Ich wollte ihr helfen und räumte auf, doch sie kritisierte mich. Also räumte ich nicht mehr auf, aber auch das war falsch. Die Situation zwischen uns ist außer Kontrolle geraten. Zu einer geplanten Paartherapie ist es leider auch nicht mehr gekommen“, so der Angeklagte. Auch die Nachbarin, die im selben Mehrfamilienhaus lebt, berichtete von Streitereien. „Die Kinder können bisweilen beim Spielen sehr laut sein. Sie schreit sie dann immer an, daraufhin schreit er sie an und nicht selten scheint es dann auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung zu kommen“, erzählte die 43-jährige.

Der Angeklagte, der immer wieder mit den Tränen zu kämpfen hatte, sagte: „Ich bereue zutiefst, was ich getan habe. Ich habe die wohl falscheste Entscheidung getroffen in meinem Leben. Ich habe meine Frau geschlagen und dadurch meine Familie verloren.“ Der Prozess wird fortgesetzt.