Der Angeklagte war bis zu seiner Verhaftung Ende September 2023 in einer städtischen Unterkunft untergebracht.
Zwei Jahre Haft28-Jähriger wurde gleich 30-fach vor dem Gummersbacher Gericht angeklagt
Die Anklageschrift umfasste mehr als 30 Anklagepunkte, darunter der Vorwurf des erwerbsmäßigen Diebstahls in 21 Fällen, bei zweien davon blieb es beim Versuch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch. Dies sei eine beeindruckende Anzahl und obwohl sein Mandant in der Vergangenheit gearbeitet habe, sei er auf die schiefe Bahn geraten, erklärte sein Verteidiger.
Verurteilt wurde der 28-Jährige, der bis zu seiner Verhaftung Ende September 2023 in einer städtischen Unterkunft untergebracht war, am Ende des Hauptverfahrens vor dem Gummersbacher Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef für 25 der angeführten Vorwürfe.
Angeklagten erwartete aus einem anderen Urteil eine weitere Haftstrafe
Weil ihm aus einem anderen Urteil eine weitere Haftstrafe erwartete, warf der Verteidiger die Idee in den Raum, untereinander zu einer Verständigung zu kommen. Weil einige der Anklagepunkte im Falle einer Gesamtstrafe nicht allzu sehr ins Gewicht fallen würden – und um das Verfahren, das ursprünglich auf drei Tage angesetzt war, zu verkürzen. Diesem stimmten Schöffengericht und Staatsanwaltschaft zu. Dennoch zeige die Art des Vorgehens des Angeklagten, dass sein Mandant kein Respekt vor dem Eigentum anderer und gegenüber seiner Mitmenschen habe, sagte der Verteidiger.
In der Zeit zwischen dem 5. Juni und 30. September 2023 hatte der Beschuldigte in mehreren Geschäften in der Gummersbacher Innenstadt diverse Spirituosen, Kleidung, Schuhen und Brillen entwendet. Aus einem Parkhausautomaten soll er versucht haben, Geld zu stehlen. Einem Obdachlosen soll er in Köln 400 Euro abgenommen haben, Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen und versucht haben, sich gegen die Festnahme von Vollstreckungsbeamten mithilfe von gefährlichen Werkzeugen zu entziehen.
„Er tat dies alles mit der Absicht, die Ware zu veräußern und sich seinen Drogenkonsum zu finanzieren“, führte der Verteidiger weiter aus. Und er sagte, dass der Angeklagte jeden Vorwurf der Anklageschrift vollumfänglich einräume.
„Dies spricht für den Angeklagten, erspart es den Verfahrensbeteiligten doch zwei weitere Verhandlungstage mit diversen Zeugenaussagen“, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlusswort. Durch das Geständnis sei nun erwiesen, dass der Angeklagte die Taten begangen habe, doch wie sei dieser nun tat- und schuldangemessen zu bestrafen sei, fragte der Staatsanwalt.
Die Fülle der Straftaten zeige, dass der 28-Jährige, der über keine Berufsausbildung verfügt und sich mit Aushilfsjobs über Wasser hielt, unter einem erheblichen Suchtdruck gelitten habe. „Für solch ein Schicksal haben wir Verständnis, aber fremdes Eigentum muss respektiert werden und daher muss etwas geschehen“, so der Staatsanwalt. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Der Verteidiger schloss sich den Ausführungen an, beantragte aber eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Dem Antrag des Rechtsanwalts folgte schlussendlich auch das Schöffengericht.