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Gegen SchweinepestOberbergs Kommunen stellen Container für geschossenes Wild auf

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Sollte die Afrikanische Schweinepest Oberberg erreichen, dann wären die Kommunen darauf vorbereitet.

Oberberg – Sollte die Afrikanische Schweinepest den Oberbergischen Kreis erreichen, so ist auch Morsbach gerüstet. Noch in diesem Jahr soll eine Wildsammelstelle eingerichtet werden, und zwar auf dem Festplatz an der Morsbacher Wisseraue. „In Kürze kommt der Asphalt“, berichtet Detlef Schneider von der Abteilung Tiefbau im Fachbereich Bauen der Gemeinde.

Zehn mal 20 Meter misst der Platz, der für die Sammelstelle vorgesehen ist. Dort aufgestellt werden Kühlcontainer, die ans Wasser- und Abwassernetz angeschlossen sind. Auch muss ein Starkstromanschluss vorhanden sein. Mit dem Bau kommt die Gemeinde Aufforderungen der Kreisverwaltung von April und Oktober 2018 nach, mindestens eine solche Stelle für den Fall der Fälle einzurichten und für den Betrieb vorzubereiten.

Reine Prävention

„Das ist eine reine Präventionsmaßnahme, damit es kein böses Erwachsen gibt, wenn die Schweinepest einmal da ist“, erklärt Kreissprecher Philipp Ising. Inzwischen lägen von allen Kommunen Oberbergs entsprechende Pläne vor. Die benötigten Container stelle der Kreis, sagt Ising.

Baldur Neubauer, Jagdberater des Oberbergischen Kreises, weiß, dass sich etliche Kommunen bereits auch an die Umsetzung gemacht haben: „In Engelskirchen etwa konnte eine solche Stelle im Gewerbegebiet Wiehlpuhl reaktiviert werden“, sagt er und erinnert sich an die Europäische Schweinepest, die der Afrikanischen vorausgegangen ist. Für die Stadt Waldbröl berichtet Eckhard Becker, Leiter des Ordnungsamtes, dass die Marktstadt zu Beginn des kommenden Jahres der Anweisung ebenfalls folge und eine Sammelstelle plane, „wahrscheinlich im Bereich des städtischen Bauhofs“.

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Die Sammelstelle muss von einem festen Zaun umgeben und auch für schwere Fahrzeuge gut erreichbar sein. Vorgegeben ist , das auf der befestigten Fläche zwei Container aufgestellt werden, sechs und 36 Quadratmeter groß. Diese werden gekühlt. Hat ein Jäger während der Schweinepest ein Wildschwein zur Strecke gebracht, wird das Tier im größeren Container abgelegt, dann entnimmt der Jäger eine Probe und wirft diese in eine entsprechende Box, damit dieses vom Veterinäramt des Kreises untersucht werden kann. Ist die Probe pestfrei, kann der Jäger das Schwein abholen und verarbeiten. „Bis dahin aber gilt das Tier als beschlagnahmt“, betont Fachmann Neubauer.