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Leitung der Evangelischen KircheWas macht eigentlich ein Presbyter in Oberberg?

Lesezeit 4 Minuten
Die Presbyter bei der Sommersynode 2022. Personen halten bei einer Wahl Stimmzettel in die Luft. 

Bei den Synoden des Kirchenkreises vertreten die Presbyterinnen und Presbyter die Interessen ihrer Gemeinden. (Archivfoto)

Presbyterium: Wie werden Entscheidungen der Evangelischen Kirchen in Oberberg getroffen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Im Februar 2024 wählen die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland – und damit auch die 23 Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises An der Agger – ihre Leitungen: In diesen Organen, den Presbyterien, wirken vor allem Ehrenamtliche mit und entscheiden über Personal, Finanzen oder Gebäude. Erstmals ist die Wahl auch auf digitalem Weg möglich. Aber was genau steckt hinter der Mitarbeit in einem Presbyterium? Hier einige Fragen und Antworten.

Was macht eigentlich ein Presbyterium?

Die Presbyterien leiten laut Ordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland die örtlichen Kirchengemeinden. Sie entscheiden dabei zum Beispiel über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit, über die Gottesdienstordnung, Finanzen, Personaleinstellungen, die Inhalte der Jugendarbeit oder die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin.

Die evangelische Kirche ist „presbyterial-synodal“ verfasst: Sie baut sich von unten nach oben auf – das heißt von den Kirchengemeinden her, die in Kirchenkreisen zusammengeschlossen und in der Landeskirche miteinander verbunden sind.

Können Presbyterien also ganz unabhängig darüber entscheiden, was sie wollen?

„Die Kirchengemeinden sind selbstständig, dabei bleiben sie jedoch eingebunden in die Gemeinschaft aller Gemeinden“, erklärt Michael Braun, Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises An der Agger. Wichtige Entscheidungen werden darum auch bei den Tagungen der Kreis- und Landessynode getroffen, in deren Gremien Presbyterinnen und Presbyter aus den Kirchengemeinden entsandt werden.

„Anders als in der politischen Demokratie sind die Gewählten jedoch nicht einem Mandat verpflichtet“, betont der Superintendent, „sondern als Christinnen und Christen allein an die Bibel gebunden, an ihr eigenes Gewissen und die Ordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland“.

Wie trifft ein Presbyterium seine Entscheidungen?

„In den Presbyterien werden Beschlüsse grundsätzlich aufgrund einer Mehrheit getroffen“, informiert Braun. Aber das Gremium sei angehalten, seine Entscheidungen „einmütig“ zu treffen. „Das bedeutet, dass auch bei kontroversen Themen gemeinsame Wege gesucht werden sollen, die von allen mitgegangen werden können.“

Wer kann im Presbyterium mitwirken?

Gewählt werden kann, wer zwischen 18 und 75 Jahre alt und Mitglied der evangelischen Kirche ist. In ihr Leitungsamt werden die Presbyterinnen und Presbyter dann für vier Jahre gewählt. Neben Gemeindemitgliedern werden Mitarbeitende der Gemeinden ins Presbyterium gewählt, die jeweiligen Pfarrerinnen und Pfarrer sind immer Mitglied.

Generell haben die gewählten Mitglieder im Presbyterium aber immer die deutliche Mehrheit. „Wir möchten gerne den Menschen Mut machen, sich für dieses Amt zu bewerben“, betont Superintendent Braun. Denn diese ehrenamtliche Aufgabe umfasse „eine sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit mit spannenden Begegnungen in einer tragenden Gemeinschaft“.

Was passiert, wenn es zu wenige Kandidierende gibt?

Stellen sich einmal nicht genügend Menschen zur Presbyteriumswahl, kann der zuständige Kirchenkreis entscheiden, dass die Kandidierenden als gewählt gelten und das Presbyterium im Nachhinein Personen ins Amt beruft. Der Kirchenkreis kann auch beschließen, dass die Wahl um ein Jahr verschoben wird. „Interessierte an diesem Amt können sich gerne unverbindlich bei ihrer Kirchengemeinde beraten lassen“, wirbt Braun.

Wie viele Stellen sind bei der Wahl im kommenden Jahr zu vergeben?

Mindestens 180 Stellen seien bei der anstehenden Wahl neu zu besetzen, schildert Superintendent Braun. Die jeweils benötigte Mindestanzahl richte sich nach Größe und Aufgaben der einzelnen Kirchengemeinden. Nach oben hin gebe es keine Grenzen: „Es können gerne mehr Menschen in den Presbyterien mitwirken.“

Wer ist bei der Wahl stimmberechtigt?

Ihre Stimmen dürfen laut Kirchenordnung alle konfirmierten Mitglieder einer Kirchengemeinde abgeben. Die geheime Wahl erfolgt per Urne in den Kirchengebäuden, per Briefwahl und ab 2024 auch digital. Die genaue Wahlform legt das jeweilige amtierende Presbyterium im Vorfeld fest. Alle Wahlberechtigte werden vor der Wahl schriftlich informiert.

Dürfen sich bisherige Presbyterinnen und Presbyter wiederwählen lassen?

Das ist der Kirchenordnung zufolge möglich: Bei den vergangenen Wahlen im März des Jahres 2020 gab es im gesamten Bereich der Landeskirche 2449 Kandidierende, davon kandidierten 39 Prozent zum ersten Mal für ein Presbyterium, meldet die Pressestelle der rheinischen Landeskirche mit Sitz in Düsseldorf.

Wie viel Zeit bringen die gewählten Ehrenamtler für die Arbeit im Presbyterium auf?

„Die Sitzungen finden mindestens einmal im Monat über mehrere Stunden statt, daneben wirken die Presbyterinnen und Presbyter bei den sonntäglichen Gottesdiensten mit, einige auch in weiteren Ausschüssen von Kirche und Diakonie oder in der Kreis- und Landessynode“, beschreibt Superintendent Michael Braun das Amt. Hinzu komme das Kennenlernen von ganz unterschiedlichen Themen wie Kita-Finanzierung, moderne Glaubensformen, Bauvorgaben oder „Kirche vor Ort“. Der Aufwand sei daher unterschiedlich. „Wir rechnen im Durchschnitt mit mindestens sechs Stunden im Monat.“

Wer steht diesen Ehrenamtlern bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben zur Seite?

„Natürlich können sie sich auf den Rückhalt und den Beistand unserer Kirchenkreis-Verwaltung verlassen“, betont Superintendent Michael Braun. Zudem gebe es für Presbyterinnen und Presbyter zahlreiche Angebote an Schulung, Fortbildung, Supervision und Austausch. Braun: „Viele Presbyterinnen und Presbyter bringen zudem ihr berufliches und persönliches Wissen und damit eine große Kompetenz mit ein.“