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Bei BaugenehmigungEngelskirchener Verwaltung infomiert über Regenwassertanks

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Informationen zum Bau von Regenwasserzisternen sollen in Zukunft in Engelskirchen jeder Baugenehmigung beiliegen.

Engelskirchen – Wer in Zukunft von der Engelskirchener Gemeindeverwaltung eine Baugenehmigung zugestellt bekommt, soll als Anlage eine Information über die Möglichkeiten und den Nutzen einer Regenwasserzisterne finden. Das soll der Rat beschließen – so jedenfalls der Vorschlag des Betriebsausschusses, der damit einem Antrag von Christoph Glaß (Bündnis 90/Die Grünen) entsprach.

Glaß hatte ursprünglich sogar beantragt, die Gemeindeverwaltung sollte die Bauvorgaben dahingehend ändern, dass in Zukunft eine Regenwasserzisterne mitzubauen ist. Seine Argumentation, die er schriftlich darstellte: Im Sinne einer Entlastung der Trinkwassertalsperren müsse vermehrt Brauchwasser etwa für Toilettenspülungen, Gartenwässerung und ähnliches benutzt werden.

Verpflichtung zum Bau sei nicht möglich

Der Bau einer Regenwasserzisterne, so sein Vorschlag, könnte durch ein Absenken der Niederschlags- oder der Abwassergebühren vergolten werden. „Bei Starkregen gäbe es zudem den positiven Effekt einer Absenkung der Regenspitze.“

Doch dem Antrag hatte die Gemeinde schon vorab eine Absage erteilt: Zur Anlage einer Regenwasserzisterne könne die Gemeinde Engelskirchen künftige Bauherren gar nicht verpflichten, weil sich Baugenehmigungen ausschließlich nach den Vorgaben der Landesbauordnung richten – und dort finde sich eine solche Verpflichtung nicht.

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Dennoch befürworte die Gemeinde prinzipiell den freiwilligen Bau von Zisternen. „In den vergangenen Jahren haben Bauherren bei Neubauten schon oft den Bau einer Regenwasserzisterne im Rahmen des Zustimmungsverfahren zum Entwässerungsgesuch beantragt und genehmigt bekommen“, heißt es in der schriftlichen Sitzungsvorlage. Dabei werde lediglich geprüft, ob die Zisterne einen Überlauf an die öffentliche Kanalisation hat.

„Der wirtschaftliche Vorteil einer Regenwasserzisterne zur Nutzung des Niederschlagswassers zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser liegt in der Einsparung des Trinkwasserbezuges. Je intensiver ein Grundstückseigentümer solch eine Anlage nutzt, desto höher ist der eigene wirtschaftliche Vorteil.“ (sül)