Die Bezahlkarte für Asylbewerber will NRW noch in diesem Jahr in den Kommunen einführen, in Oberberg gibt es einige Skepsis.
Für AsylbewerberViele Verwaltungen in Oberberg haben Beratungsbedarf wegen der Bezahlkarte

Eine Bezahlkarte für Asylbewerber.
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Wird es in den Kommunen des Oberbergischen Kreises eine Bezahlkarte für Geflüchtete geben? Das Land NRW hatte im Dezember eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen und eine Rechtsverordnung zur Einführung der Bezahlkarte erlassen. Im Januar wurden die ersten Karten, auch Social-Cards genannt, an Geflüchtete in fünf Unterkünften des Landes ausgegeben. Die Einführung in den Kommunen ist ebenfalls für dieses Jahr geplant.
Einige Großstädte haben die Einführung abgelehnt
Einige Städte wie Düsseldorf, Dortmund, Aachen oder Münster haben die Einführung abgelehnt und wollen an ihren bisherigen Systemen festhalten. Das ist möglich, weil es eine Opt-Out-Regelung gibt.
Der Städte- und Gemeindebund sieht noch zahlreiche offene Fragen. Konkret sind es 47 Fragen, wie Norbert Hamm als Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Engelskirchen mitteilte. Und er wird mit seiner Kritik deutlich: „Das Ganze ist undurchdacht.“ Die Vorgaben des Gesetzgebers seien noch nicht so, dass die Verwaltung guten Gewissens die Einführung der Karte empfehlen könne. Völlig unklar sei auch, welche personellen Kapazitäten erforderlich seien. Ebenso sei noch ungeklärt, ob der Rat überhaupt eine Entscheidung treffen muss oder ob die Verwaltung das entscheiden soll.
Kommunen wollen teilweise noch die Erfahrung aus der Einführungsphase abwarten
„Die Einführung der Bezahlkarte möchten wir für das nächste Jahr angehen, zuvor soll die politische Beratung erfolgen“, so Lindlars Bürgermeister Georg Ludwig. Auch das Morsbacher Rathaus wertet zurzeit die vom Ministerium gegebenen Informationen zur Bezahlkarte nach Argumenten dafür oder dagegen aus. Es gibt aber noch keine Verwaltungsmeinung dazu, mit der das Thema an die Politik herangetragen werden kann. Auch in Wiehl ist die Verwaltung noch unsicher. Aber nicht alle oberbergischen Kommunen sind gegen die neue Regelung. Siegfried Frank, Sprecher der Stadt Gummersbach, berichtet, dass die Verwaltung der Politik empfehlen wird, die Einführung der Bezahlkarte nicht abzulehnen, so dass sie dann automatisch eingeführt würde. Nümbrecht ist bereits in der Umsetzung.
Das Ganze ist undurchdacht. Wir können die Einführung nicht guten Gewissens empfehlen
Waldbröl führe die Bezahlkarte jetzt noch nicht ein, möglich sei eine spätere Einführung im Laufe des Jahres. Das hänge von den ersten Erfahrungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und der Akzeptanz sowie Befürwortung der Kommunen in NRW ab, sagt Susanne Hammer, Fachbereichsleiterin Leistungs- und Ordnungsverwaltung.
Die Wipperfürther Verwaltung hat in einer Vorlage zum Schulausschuss im Februar informiert, dass es im März oder April eine Anfrage der Bezirksregierung an die Kommunen geben soll, um festzustellen, wer grundsätzlich Interesse hat, die Bezahlkarte einzuführen. In ihrer Stellungnahme schreibt die Verwaltung, dass sie der Einführung der Bezahlkarte grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Man wolle aber zunächst die Einführungsphase in den Landeseinrichtungen abwarten, bis nähere Informationen auch zu den Kosten vorlägen. Die Politik soll regelmäßig über die Entwicklung informiert und zu gegebener Zeit soll ihr auch ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
Zum Hintergrund
Mit der Sozial-Card soll die bisherige wöchentliche Ausgabe von Bargeld in den Flüchtlingseinrichtungen abgelöst werden. Die Bezahlkarte, die durchaus strittig gesehen wird, sollen auch Geldtransfers ins Ausland verhindern, heißt es in der Verordnung des Landes. Maximal 50 Euro Bargeld pro Monat können mit der Karte abgehoben werden. Die Karte ist auf maximal 36 Monate begrenzt, denn solange besteht für Asylantragstellende Anspruch auf die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wer keinen Schutzstatus erhält, aber dennoch in Deutschland bleiben darf, erhält danach Analogleistungen, die im Wesentlichen den Sozialleistungen entsprechen, informiert das Land.