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Jungen sexuell missbrauchtBergneustädter zu fast fünf Jahren Haft verurteilt

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Landgericht_Koeln (1)

Der Eingang zum Landgericht in Köln

Köln/Bergneustadt – Er kümmerte sich um Jungs in der Nachbarschaft und freundete sich mit ihren Eltern an. Doch hinter der Fassade des netten und aufmerksamen Nachbarn war der 53-Jährige vor allem an sexuellen Handlungen an vorpubertären Jungs interessiert. Am Donnerstag verurteilte das Kölner Landgericht den 53-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Bergneustädter wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt

Der Schuldspruch erging unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs und mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Mann hatte laut den Feststellungen des Urteils zwischen Juli 2018 und September 2020 zwei Jungs im Alter zwischen sechs und neun Jahren sexuelle Gewalt angetan. Der Angeklagte hatte die Anklagevorwürfe vor Gericht eingeräumt.

„Ihr Vorgehen war perfide“, machte der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht, Christoph Kaufmann, in der Urteilsbegründung deutlich. So habe sich der Angeklagte zunächst das Vertrauen der Eltern seines ersten, damals sechsjährigen Opfers durch Nettigkeiten und Aufmerksamkeiten erlangt. Den Jungen habe er, weil dieser „auf Computerspiele abgefahren“ sei, wiederholt zu sich eingeladen. „Diese Gelegenheiten, die sich da ergeben, nutzten sie sexuell aus“, sagte Kaufmann.

Bergneustädter vergeht sich an Kind des besten Freundes

Dem Jungen habe er dann ein Schweigegelübde abgenommen. Doch der öffnete sich einige Zeit später gegenüber seiner Mutter. Die konfrontierte den Nachbarn zwar und dieser räumte die Übergriffe auch ein. Doch zu einer Anzeige konnten sich die Eltern des Geschädigten zunächst nicht durchringen. „Sie stehen ab dem Moment unter Bewährung der Eltern“, sagte Kaufmann.

Doch zwischen Juni und September 2020 vergeht sich der Angeklagte erneut an einem neunjährigen Jungen, dessen Vater zu der Zeit der beste Freunde des Angeklagten war. Auch diesem Jungen greift der Angeklagte bei mehreren Gelegenheiten in den Intimbereich.

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Bei einer Gelegenheit bezahlt er dem Jungen gar zehn Euro dafür. „Ich will nicht von Prostitution sprechen, aber das geht schon in die Richtung“ sagte Kaufmann. Auch dieser Junge offenbarte sich aber schließlich.