Befangen?Vorwürfe gegen Bürgermeister Thul bei Verkauf der Krawinkel-Wiese
Bergneustadt – Wenn der neue Bürgermeister versuche, vier Ratsmitglieder wegen angeblicher Befangenheit auszubooten, um zusammen mit CDU und Grünen ein Neubauprojekt neben dem Krawinkelsaal durchzudrücken, „da kriegen wir ja gleich in der ersten Sitzung richtig Spaß“, drohte Wolfgang Lenz (FDP) in Richtung Rathauschef Matthias Thul.
Der „Spaß“ hatte mit dem Antrag der SPD begonnen, das 1850 Quadratmeter große Grundstück nicht an eine Gruppe heimischer Unternehmer zu verkaufen, die darauf für ihre Büros ein Wohn- und Geschäftshaus bauen wollen. Erst 2018 hatte die Stadt das Areal zum Spottpreis von 4,19 Euro pro Quadratmeter für 7600 Euro von der landeseigenen Service GmbH NRW urban gekauft. Der Wert heute beläuft sich auf 330 000 Euro.
Ein gutes Geschäft für die Stadt
Der Verkauf an die Investoren wäre also theoretisch ein prima Geschäft für die Stadt – müsste sie nicht jeden Euro über den damaligen Kaufpreis hinaus dem Vorbesitzer überlassen. Fazit der SPD: Der Deal wäre nicht nur kein gutes Geschäft, sondern schmälere zudem das städtische Vermögen, wenn das Grundstück weg sei, argumentierte der neue Fraktionschef Daniel Grütz. Stattdessen würde die SPD lieber einen ihrer Vorschläge aus dem Kommunalwahlkampf realisieren und ein Ärztehaus oder ein Gebäude für Bergneustädter Stadtwerke dort bauen. Städtische Eigennutzung sei die wirtschaftlichste Lösung, so Grütz. Man könne ja versuchen, der Investorengruppe das Grundstück des ehemaligen Extra-Marktes an der Othestraße schmackhaft zu machen.
Die „Krawinkel-Wiese“ an der Ecke Kölner Straße und Südring wird zurzeit gerne von den jungen Besuchern des Fördervereins Kinder, Kunst und Kultur genutzt. Weil der das auch künftig gerne tun würde, seien die vier Vorstandsmitglieder des Vereins befangen, teilte Thul ihnen mit.
Kommunalaufsicht mit Thema befasst
Schon ahnend, dass man ihm das nicht widerspruchslos abnehmen würde, hatte Thul im Vorfeld die Kommunalaufsicht des Kreises mit dem Thema befasst. Auch dort kam man zu dem Ergebnis: Allein die theoretische Möglichkeit, der Förderverein könne durch das Bauvorhaben einen Nachteil erleiden, genüge, um eine Befangenheit der Vorstandsmitglieder im Stadtrat festzustellen. Da die Investoren bereits versichert hätten, die Interessen des KKK zu berücksichtigen, drohten dem Verein keine Nachteile durch das Projekt, also könne auch niemand befangen sein, hielt Lenz dagegen.
Hätten sich die Vier aufs Thuls Argumentation eingelassen (seine Befangenheit muss jeder Betroffene für sich erklären), wäre der SPD-Antrag auf Nicht-Verkauf gescheitert. CDU, Grüne und Thul hätten die Hälfte der Stimmen zusammengehabt – und bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Würden die Vier mitstimmen, werde der Beschluss wohl als unrechtmäßig zustande gekommen von der Kommunalaufsicht beanstandet werden, warnte Thul seinerseits.
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Dass am vergangenen Mittwoch vorerst keine der beiden Möglichkeiten zum Tragen kam, lag an zwei Ratsneulingen: Sven-Oliver Rüsche (UWG) und Mehmet Pektas (FWGB). Beide erklärten, den Sachverhalt ohne weitere Informationen und Vorbereitung nicht beurteilen zu können. Jetzt kommt das Thema wohl Mitte Januar im Bau- und Planungsausschuss auf die Tagesordnung.