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NaturschutzStadt Bergneustadt entwickelt Konzept zum Erhalt der Bäume

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Stattliche Bäume wie hier am Heimatmuseum prägen auch in Bergneustadt das Stadtbild. Der Stadtrat möchte dafür sorgen, dass sie erhalten werden.

Bergneustadt – Der Bergneustädter Stadtrat sorgt sich um den Erhalt der Bäume im Stadtgebiet. Auf eine Baumschutzsatzung hat der Planungsausschuss zwar vorerst verzichtet. Bis zu seiner nächsten Sitzung im November soll die Verwaltung aber ein Konzept darüber vorlegen, wie Privateigentümer mit positiven Anreizen dazu gebracht werden, ihre Bäume zu erhalten.

Bürgermeister Wilfried Holberg bot an, dass der städtische Experte Oliver Baumeister den Eigentümern kostenlosen Rat gibt, wie sie ihre Bäume pflegen. Ausschussvorsitzender Reinhard Schulte (CDU) könnte sich eine Auszeichnung für vorbildliche Baumpflege vorstellen.

Antrag der Grünen führte zu Diskussion

Anlass zu der Diskussion gab ein Antrag der Grünen, eine Baumschutzsatzung für Bergneustadt zu verabschieden, den der Stadtverordnete Roland Wernicke am Ende aber zurückzog. Er zeigte sich einverstanden mit dem Vorschlag, zunächst abzuwarten, zu welchem Ergebnis die „Volksinitiative Artenvielfalt“ der Naturschutzverbände führt, von der Matthias Thul seitens der Stadtverwaltung berichtete. Diese könne dazu führen, dass der Baumschutz landesweit zur Pflichtaufgabe wird. Derzeit, so hatte Bürgermeister Holberg zuvor angemerkt, habe die haushaltsschwache Stadt keine Aussicht, dass ihr zusätzliches Personal für diesen Zweck genehmigt würde.

Mit einer Baumschutzsatzung wäre aber mehr Arbeit für die dünn besetzte Stadtverwaltung verbunden. Dies haben die umfangreichen Recherchen ergeben, die die städtische Mitarbeiterin Sabine Kaiser eingangs vorgestellt hatte. Sie legte Erfahrungen zugrunde, die die wenigen Kommunen gemacht haben, die sich eine Satzung leisten. In Oberberg sind es nur Nümbrecht, Hückeswagen und Radevormwald, im weiteren Umkreis kommen Siegen und Troisdorf dazu. Auf Bergneustadt übertragen müsse man mit zehn Stunden Wochenarbeitszeit rechnen, was etwa einer Viertelstelle entspreche.

Eine Viertelstelle zum Erhalt der Bäume

Und dies, obwohl der Effekt zweifelhaft sei, führte Kaiser aus. Ungeachtet der teils sehr unterschiedlichen Regelungen zu Art und Umfang der schützenswerten Bäume würden in den Kommunen mit Satzung zwischen 85 und 95 Prozent der Ausnahmeanträge genehmigt. „Ich war überrascht, wie viele Bäume dann doch gefällt werden dürfen“, gab Kaiser zu Protokoll. In ihrer schriftlichen Stellungnahme resümierte sie, dass die von den Grünen geforderte „bürgerfreundliche Baumschutzsatzung“ nicht umsetzbar sei. Denn eine Satzung könne nur bürger- oder baumfreundlich sein.

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Antragsteller Roland Wernicke wollte das so nicht stehen lassen. Eine Satzung erfülle schon einen Zweck, wenn sich der Eigentümer zumindest Gedanken über den Erhalt eines Baumes machen und eine Ersatzpflanzung vornehmen müsse. Ohnehin fehle es in Bergneustadt an der Kontrolle von Naturschutzvorgaben, etwa der Pflicht von Bauherren zum ökologischen Ausgleich. Auch Stefan Retzerau (SPD) sprach sich dafür aus, „zu katalogisieren und zu schützen, was über Jahrhunderte gewachsen ist“.

Die CDU hielt dagegen. Ausschussvorsitzender Reinhard Schulte glaubt, dass die Eigentümer schon aus Kostengründen eine Baumfällung nicht leichtfertig in Auftrag geben. Heike Schmid hält nichts davon, „mit der Baumpolizei durch die Gärten zu sehen“, sondern würde lieber positive Anregungen geben, etwa durch einen Hochzeitswald. Auch dieser Vorschlag soll nun im Baumschutzkonzept aufgegriffen werden.