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Neukronenberger StraßeAnwohner wehren sich gegen Neubau – Vorwürfe gegen Bauamt

Lesezeit 3 Minuten

Um dieses Grundstück an der Neukronenberger Straße geht es bei dem Streit.

  1. Anlieger der Neukronenberger Straße erheben Vorwürfe: Hier würde ein Haus gebaut, das eigentlich gar nicht hätte genehmigt werden dürfen.
  2. Eine Klage steht im Raum.
  3. Lesen Sie bei uns die Hintergründe.

Leverkusen – Ließ die Bauverwaltung zu, dass ein Investor in Bergisch Neukirchen an der Neukronenberger Straße ein viel zu großes Haus baut? Die Nachbarn sehen das so und sie werfen dem Bauamt vor, auf einem Grundstück, auf dem vormals ein kleines Häuschen gestanden hat, illegal eine Baugenehmigung für zwei Wohnblocks erteilt zu haben, deren Ausmaße mitten in einer der exklusivsten Einfamilienhaus-Gegenden Leverkusens, in der früher auch mal ein Bayer-Vorstandsvorsitzender wohnte, wie Fremdkörper wirken dürften.

Es sei die schiere Größe der Baukörper, die gegen den Bebauungsplan verstoße, sagt Nachbar Andreas Salge. Das hätten ihm und den Nachbarn mehrere Juristen bestätigt, auch, dass eine gute Chance bestehe, den Bau zu stoppen. Eine Klage mit einstweiliger Verfügung gegen die Bauverwaltung ist in Arbeit und soll in den nächsten Tagen zugestellt werden. Das Ziel: erstmal einen Baustopp zu erreichen, dann folgt die Anfechtung der Baugenehmigung. Die Auseinandersetzung ist eine Sache ausschließlich zwischen den Nachbarn und der Bauverwaltung, der Leichlinger Investor Zwingenberg kann sich seiner erteilten Genehmigung erstmal sicher sein.

Wohnungen schon verkauft

Der Bauherr hat das Grundstück, wie es scheint, bis auf den letzten Quadratmeter ausgereizt. Das ist nicht verboten, das Ziel war offenbar, maximal mögliche Wohnfläche zu schaffen und maximalen Gewinn zu erwirtschaften. Beworben wird das Objekt als „Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern Neukronenberger Straße 15+17“. Eine komplizierte Situation bahnt sich an, sollten die Nachbarn vor Gericht obsiegen, könnte es heikel und teuer werden, denn vermutlich wäre das Bauamt gegenüber dem Bauherrn regresspflichtig. Laut der Webseite des Investors sind alle 15 Eigentumswohnungen jetzt schon verkauft. Die Bodenplatten der Häuser sind fertig, die Verschalungen der ersten Wände stehen. Die Baugrube hat die Ausmaße eines Schwimmbeckens.

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Die Berechnung, wie groß Gebäude sein dürfen, ist kompliziert und hängt neben Grundstücksgröße und der Zahl der Aufbauten von mehreren Faktoren ab, die der Bebauungsplan vorgibt. Es seien Berechnungsfehler gemacht worden, wirft man der Bauverwaltung vor. Die Verwaltung schreibt: „Aus den der Baugenehmigung zugrundeliegenden Unterlagen sind diese Angaben nicht ersichtlich“ und dass man die Vorwürfe eingehend erörtern werde.

Pläne geheim gehalten?

Laut der Nachbarschaft soll die Bauverwaltung einen weiteren gravierenden Fehler gemacht haben, was die Behörde aber abstreitet: Normalerweise dürfen Bauanträge gegenüber der Nachbarschaft nicht geheim gehalten werden. Das soll aber hier laut Salge passiert sein. Als die Nachbarn geahnt hätten, dass auf dem Grundstück, auf dem eine Frau in ihrem Häuschen zuletzt allein gelebt habe, neu gebaut werden würde, habe man beim Bauamt um Informationen nachgefragt. Antwort: Es liege kein Bauantrag vor. Plötzlich sei dann das alte Einfamilienhaus abgerissen worden. Als Salge schließlich recherchierte und im Internet die Verkaufsangebote des Investors für die Wohnungen in den zwei großen Häusern gesehen habe, sei er schwer schockiert gewesen, wie er sagt.

Die erste Anwaltskanzlei, die man beauftragt habe, sei seltsam passiv geblieben, sagt Salge. Inzwischen habe man herausgefunden, dass diese Kanzlei häufig für die Stadtverwaltung arbeite.

Derweil geht es auf dem Bau weiter, schließlich hat der Bauherr eine gültige Genehmigung. „Die großen Häuser sind nicht zulässig und sie passen hier, ehrlich gesagt, auch nicht ins Bild“, sagt Andreas Salge, „und es wird noch mehr Verkehr geben“. Er kritisiert, dass es bei der Baubehörde an Transparenz fehle: „Hätte es vorher Informationen über den Bauantrag gegeben, wäre das so sicher nicht genehmigt worden.“