Leverkusener VerbraucherzentraleHilfe bei Fragen zu Gutscheinen und Kurzarbeit
Leverkusen – Energieversorger, die Kunden mit unzulässigen Preiserhöhungen überrumpeln, Haustürverkäufer, die zum Abschluss überflüssiger Verträge drängen oder Post vom Inkassobüro – die Verbraucherzentrale zieht für das vergangene Jahr Bilanz.
Knapp 5000 Bürger haben 2019 Hilfe bei der Verbraucherorganisation Rat und Hilfe gesucht. Bei rund 2000 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sich die Beratungsstelle mit ihrer Zentrale in Wiesdorf – zumeist erfolgreich, wie sie in der Pressemitteilung betont – für die Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern eingesetzt.
Verträge untergeschoben
Beispielsweise bei einem Paar aus Leverkusen: Die beiden hatten einen Handyvertrag abgeschlossen, zehn zusätzliche Verträge waren ihnen untergeschoben worden. Die Verbraucherzentrale hakte beim Anbieter nach: Die ungewollten Verträge, die Zahlungen von mehr als 7000 Euro bedeutet hätten, wurden storniert.
Tipps der Verbraucherzentrale
Kunden erhalten derzeit vermehrt Wertgutscheine für ausgefallene Veranstaltungen. Verbraucher müssten den Gutschein akzeptieren, wenn die Veranstaltung vor Bekanntwerden der Corona-Pandemie am 8. März gebucht und bezahlt worden sei. Allerdings könnten sie die Auszahlung der Gutscheine für Tickets, Dauerkarten und Abos nach dem 31. Dezember 2021 verlangen, wenn sie das Guthaben bis dahin nicht eingelöst haben.
In Härtefällen hätten Gutscheininhaber das Recht, die Auszahlung schon vor Ablauf dieser Frist zu verlangen, erklärt die Verbraucherzentrale. Die Härtefall-Regelung komme infrage, bei Einkommensverlust durch Kurzarbeit, Kündigung oder Krankheit, Wegbrechen von Aufträgen für Solo-Selbstständige und Freiberufler und erhöhten Kosten für die tägliche Lebenserhaltung.
Wer die Beratung der Verbraucherzentrale in Leverkusen in Anspruch nehmen möchte, kommt nicht umhin, vorab telefonisch oder im Internet einen Beratungstermin zu vereinbaren. (aga)
www.verbraucherzentrale.nrw/Leverkusen
Und solche Situationen sind kein Einzelfall: „Verbraucher, berichteten, dass sie überrumpelt worden waren und Verträge
unterschrieben hatten, deren Konditionen und Kosten sie erst im Nachhinein überblicken konnten“, erläutert Beratungsstellenleiter Bernhard Pilch in der Mitteilung. Bei einer landesweiten Stichprobe habe die Verbraucherzentrale festgestellt, dass nur einer von zehn Shops seinen gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nachgekommen sei.
Derzeit geht es um Corona und den neuen Alltag. Auf den Nägeln brennen Fragen rund um das Thema Reise. Soll ich den Gutschein des Reiseveranstalters annehmen, wenn ich den Urlaub storniere? Was kann ich in den Sommerferien planen? Um die Fragen zum Reiserecht zügig beantworten zu können, habe sich eine Reihe von Mitarbeitern in Onlineschulungen weitergebildet, schreibt die Verbraucherzentrale.
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Aber es häuften sich auch Anfragen zu neuen Gutscheinregelung für Fitnessstudio-Abos, Dauerkarten für Fußball oder Theater und für Konzert- und Veranstaltungstickets. Außerdem erreichten die Beratungsstelle in Leverkusen viele Anfragen zu Kurzarbeit. Oft sei den Betroffenen nicht klar, wann sie wenn wegen Corona gestundete Kredite, Mieten oder Versicherungsprämien begleichen müssen.