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ElternbeiträgeKita-Gebühren für den Juni entfallen

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Kita Symbolbild dpa

Kinder in einer Kita. (Symbolbild)

Leverkusen – Die Stadt strebt an, die Kita-Gebühren für die Monate Juni und Juli den Eltern komplett zu erlassen. Bislang ist allerdings nicht klar, ob dadurch Fördermittel des Landes gefährdet werden würden – in dem Fall würde die Stadt von dem Vorhaben Abstand nehmen. Die Landesregierung hatte beschlossen, für die beiden Monate, in denen die Einrichtungen im sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“ mit reduzierter Stundenzahl laufen, die Hälfte der Beiträge zu erlassen. Die Anfrage der Stadt dazu läuft bereits, eine Antwort aus Düsseldorf steht noch aus.

Entschädiung für Eltern

So hat der Finanzausschuss am Montag auf Antrag der CDU zunächst mit Mehrheit beschlossen, die Gebühren für Juni und Juli zur Hälfte zu erlassen. Damit sollen die Eltern für die zeitlich reduzierte Betreuung ihrer Kinder entschädigt wird, die wegen der erhöhten Reinigungs- und Sicherheitsauflagen in den Einrichtungen unumgänglich sind.

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Der Stadt entgehen durch diese Ermäßigung pro Monat 300000 Euro an Einkünften. Das Land beteiligt sich nach Auskunft von Stadtkämmerer Markus Märtens daran. In Leverkusen sind mehr als 6000 Kinder in Kitas und über 700 in Tageseinrichtung davon betroffen. Grünen-Vertreter Stefan Baake kritisierte diese Regelung als „Trostpflaster-Politik“, die keine Probleme löse. Sein Vorschlag, den Elternbeitrag nur anteilig für die wegfallenden Betreuungsstunden zu erlassen, fand mit Hinweis auf den höheren Aufwand keine Mehrheit.

Stadt erhebt Beitrag nicht

Der Elternbeitrag für Juni wurde von der Stadt gar nicht erhoben – beziehungsweise bereits zurückerstattet, wenn Eltern per Dauerauftrag dennoch gezahlt haben. Dabei wird es auch bleiben. Denn die Stadt hat bereits zu Beginn der Corona-Krise beschlossen, für die Zeit der kompletten Schließung alle Beiträge zu erstatten. Das ist ab April geschehen, die Kitas waren aber bereits in der zweiten Märzhälfte geschlossen.

Hoffnung auf weitere Rückzahlung

Bleibt es dabei, dass für Juni und Juli die Hälfte der Gebühren erhoben werden, wird der halbe März mit dem halben Juni verrechnet – also fallen für Eltern für Juni keine Kosten an. Sollte die Stadt grünes Licht vom Land bekommen und einen kompletten Erlass entscheiden, wird Eltern in einer separaten Abrechnung auch der halbe März zurückerstattet. (ger, stes)