EilantragGericht kippt Alkohol- und Bollerwagenverbot in Leverkusen
Leverkusen – Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag einem Eilantrag in weiten Teilen stattgegeben und das Alkoholverbot in Leverkusen gekippt. Die Stadt hatte vor wenigen Tagen ein Alkoholverbot vom 30. April bis einschließlich 3. Mai auf öffentlichen Flächen erlassen (wir berichteten). Auch das Mitführen von Bollerwagen und die Nutzung von Musikanlagen wurde untersagt.
Nun hebt die Stadt aufgrund des gerichtlichen Beschlusses die Verfügung auf, wie sie in einer Pressemitteilung am Donnerstagabend verkündet. Die Stadt appelliert "eindrücklich an die Bürger, sich am bevorstehenden Wochenende besonnen zu verhalten", heißt es weiterhin. Die Rechtsverordnung des Landes habe selbstverständlich weiterhin Bestand. Polizei und Ordnungsdienst würden deren Einhaltung – insbesondere mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen – daher genau kontrollieren, kündigt die Stadtverwaltung an.
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Die Verbote für das erste Maiwochenende hatten in der Stadt zu Kritik geführt. Die Leverkusener FDP-Vorsitzende Petra Franke hatte sich "entsetzt" darüber geäußert, "wie hier Freiheitsrechte mit Füßen getreten werden. Alkoholverbot, Bollerwagenverbot und Musikverbot im Alleingang der Verwaltung durchzusetzen – ohne jegliche Beteiligung der politisch gewählten Vertreter – ist absolut unangemessen. Diese Verfügung ist keine adäquate Maßnahme zum Gesundheitsschutz, sondern Gängelung!" (aga)