AboAbonnieren

Betrugsprozess gegen Leverkusener GroßfamilieEine Rolex für das Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
goman-prozess-Teppich-trick

Der angeklagte Helfer im Betrugsprozess gegen die Großfamilie.

Leverkusen – Es ist schnell vorbei an diesem dritten Prozesstag. Und wieder eine gute Gelegenheit, die Kinder kurz in den Arm zu nehmen. Sie vermissen den Papa, denn der Don sitzt seit März in Untersuchungshaft. Enis H. (alle Namen geändert) ist der Hauptangeklagte im Prozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Mit seinen Kumpanen Günter L. und Schado U. soll er vor einem Jahr ein Ehepaar mit dem Teppichtrick um 80 000 Euro betrogen haben. L. und U. haben die Tat bereits zugegeben, ihre Opfer um Entschuldigung gebeten. Und versprochen, den Schaden zumindest zum großen Teil wieder gutzumachen.

Telefone abgehört

Der Don allerdings schweigt. Dabei steht er im Zentrum des Geschehens. Die Polizei hat in Massen Telefonate abgehört, aus denen hervorgehen soll, wie maßgeblich der 42-Jährige an den gewerbsmäßigen Betrügereien beteiligt ist, die von der Leverkusener Großfamilie begangen worden sein sollen.

Am Mittwoch wird im Kölner Landgericht zunächst nur die Dolmetscherin gehört. Sie wurde von der Polizei immer dann eingeschaltet, wenn die Observierten am Telefon vom Deutschen zu Romanes wechselten, der ursprünglichen Sprache der Großfamilie. Schnell wird die Taktik der Verteidiger erkennbar: Sie versuchen, die Beweise anzugreifen. Die Dolmetscherin wird peinlich nach ihrer Befähigung befragt. Später soll sie die Urkunde vorzeigen, die sie zu ihrer Vereidigung am Gericht überreicht bekommen hat. Marion Slota-Haaf, die Vorsitzende Richterin der 19. Großen Strafkammer, liest sie vor.

Zudem ziehen die Verteidiger in Zweifel, dass die Gesprächsprotokolle jeweils den richtigen Personen zugeordnet wurden. Das freilich habe nicht sie getan, sondern in der Regel die Kommissare, sagt die Dolmetscherin. Die Polizisten werden noch nicht befragt. Das soll nächste Woche passieren. Vielmehr lässt Richterin Slota-Haaf weitere Akten verteilen, die Angeklagte und Verteidiger in den nächsten Tagen durcharbeiten sollen.

Ein Angeklagter kann nicht lesen

Für Schado U. sind diese „Selbstleseakten“ ein nicht zu überwindendes Hindernis. Der 67 Jahre alte Mann, der vor Gericht als Beruf Kupferschmied genannt hat, kann nach eigener Aussage nicht lesen. Deshalb bietet ihm die Richterin Hilfe an. Der Angeklagte winkt ab: Dafür hat er ja seine beiden Anwälte. Die Familie des Don ist wieder in großer Abordnung im Gericht. Sein Vater darf sich vor die Glasscheibe setzen, die im Saal 112 vor den Zuschauerrängen montiert ist. Er hört nicht mehr gut.

Das könnte Sie auch interessieren:

Als Schluss ist, spricht er einen Wachtmeister an: Er will seinem Sohn eine Armbanduhr mitgeben – sieht nach Rolex aus und soll 35.000 Euro wert sein. „Mein Sohn muss doch wissen, wie spät es ist.“ Später fragt der Vater eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft, ob sein Sohn gegen Kaution aus der U-Haft kommt. Ohne Ergebnis. Enis H. wird seine Kinder vorerst nur im Gericht sehen.