2024 kamen an Karneval in Weilerswist-Metternich zwei Fußgänger ums Leben. Das Amtsgericht Euskirchen prüft, ob ein Prozess eröffnet wird.
Zwei TodesopferNach Unfall in Metternich wurde Anklage gegen Autofahrer erhoben

An der L163 in der Nähe von Metternich erinnern Kreuze und Kerzen an die beiden Unfallopfer.
Copyright: Tom Steinicke
Nach einem Verkehrsunfall mit zwei Todesopfern im Februar 2024 hat die Bonner Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Euskirchen Anklage gegen einen 34 Jahre alten Mann erhoben. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Gericht prüfe nun, ob die Anklage in der vorgelegten Form zugelassen werde, wie Direktor Daniel Radke auf Anfrage erklärte. Ist dies der Fall, wird ein Strafprozess eröffnet.
In der Nacht zum Rosenmontag des vergangenen Jahres hatte der damals 33-Jährige mit seinem Wagen auf der L 163 zwischen Metternich und Weilerswist zwei junge Fußgänger erfasst, die vorher eine Karnevalsfeier besucht hatten. Die beiden, 18 und 20 Jahre alt, wurden durch den Zusammenstoß so schwer verletzt, dass sie an den Folgen starben – der 20-Jährige an der Unfallstelle, der 18-Jährige im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft, so Radke, vertrete nach dem Abschluss ihrer Ermittlungen die Auffassung, dass der Autofahrer den Unfall hätte vermeiden können. Er soll gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Kommt es zur Hauptverhandlung, wird das Gericht zu klären versuchen, ob der Vorwurf zutrifft.