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Trotz kleinem Bruder mit VorerkrankungenMädchen aus Schleiden muss wieder zur Schule

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Justizzentrum_Aachen

Am Verwaltungsgericht Aachen ist der Eilantrag der Schleidener Familie Schumacher auf Unterrichtsbefreiung für ihre Tochter Julyana abgelehnt worden. 

Schleiden-Oberhausen/Aachen – Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag der Familie Schumacher aus Schleiden-Oberhausen auf Befreiung ihrer Tochter Julyana vom Unterricht am Schleidener Johannes-Sturmius-Gymnasium abgelehnt. Die Eltern Jessica und Kevin Schumacher hatten den Antrag damit begründet, dass Julyana sich in der Schule mit Corona infizieren und dann ihren Bruder Joel (3) anstecken könnte, der wegen Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko habe, schwer an Covid-19 zu erkranken.

Das hatten zwei Ärzte bescheinigt und auf Lungenentzündungen, Herzrhythmusstörungen und Angstzustände verwiesen. Dem Gericht reichte die Atteste aber, wie auch zuvor dem Kreisgesundheitsamt, nicht aus.

Die Kammer verweist darauf, dass in den Schulen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen sowie regelmäßiges Lüften gebe, die ausreichend seien, um der Verpflichtung des Staates zum Gesundheitsschutz nachzukommen.

Gericht: Atteste sind nicht genügend untermauert

Dagegen bemängelte das Gericht, dass die vorgelegten Unterlagen und Atteste von Joels Hausärzten zu wenig untermauert seien. Auszüge aus dem Leistungskonto bei der Krankenkasse seien ebenso „völlig unzureichend“ wie bloße Ausdrucke aus der Patientenakte.

„Es ist nicht ansatzweise ersichtlich, wie der Arzt zu seinen Diagnosen gekommen ist“, führt das Gericht aus. Im Gegensatz dazu „sei der nachvollziehbaren und fundierten Stellungnahme des Amtsarztes zu entnehmen, dass bei Joel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht“.

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Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehöre das Infektionsrisiko im Übrigen derzeit zum allgemeinen Lebensrisiko. Deshalb müssten bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch kollidierende Grundrechte und Staatsschutzziele berücksichtigt werden, insbesondere der Bildungsauftrag des Staates und der Bildungsanspruch jedes Kindes, dem am besten im Wege des Präsenzunterrichts Rechnung getragen werden könne.

Mutter reagiert enttäuscht

„Wir wissen nicht, wie es jetzt weitergeht“, sagte Jessica Schumacher enttäuscht. „Unterm Strich wird mir wohl nicht übrig bleiben, als mit Joel das Haus zu verlassen.“ Denn auch die anderen beiden Geschwister Amy und Julian müssen ab Montag wieder zu ihrer Grundschule gehen.

„Wir glauben aktuell nicht, dass eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Es wird einfach so getan, als seien Schulen sichere Orte“, klagt die Mutter. „Unseren Aussagen und den Aussagen unserer Ärzte wird dagegen kein Glauben geschenkt.“ Weitere Untersuchungen der Symptome bei Joel seien ja geplant, dann aber wegen des Corona-Ausbruchs nicht möglich gewesen.